Haftpflichtschaden vs. Kaskoschaden – Wann übernimmt die Versicherung das Gutachten?

Okt. 9, 2024 | Erlangen, Fürth, Kfz Gutachten, Kfz Gutachter, Kfz Sachverständiger, Nürnberg, Ratgeber, Roth, Schwabach

Unfälle oder Beschädigungen am Fahrzeug sind ärgerlich und ziehen oft hohe Kosten nach sich. Viele Fahrzeughalter stehen dann vor der Frage, wer für die Schadensregulierung aufkommt und ob die Versicherung das Gutachten übernimmt. Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden, die darüber entscheiden, wer die Kosten für ein Kfz-Gutachten trägt. In diesem Artikel klären wir die Unterschiede und erläutern, wann ein Kfz-Gutachter oder Kfz-Sachverständiger für die Schadensbewertung erforderlich ist. Zudem geben wir praktische Tipps, wie Fahrzeughalter in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Roth vorgehen können.

Haftpflichtschaden – Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein Dritter durch Ihr Fahrzeug geschädigt wurde. In diesem Fall tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein und übernimmt die Kosten für die Schadensregulierung. Dazu zählt auch das Kfz-Gutachten, das von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt wird. Das Gutachten ist erforderlich, um die Höhe des Schadens festzustellen und die Ansprüche des Geschädigten zu bestimmen. Die Versicherung des Schädigers ist verpflichtet, diese Kosten zu tragen, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegt.

Beispiel: Haftpflichtschaden in Nürnberg

Ein Autofahrer aus Nürnberg verursacht einen Auffahrunfall, bei dem das Heck des vorderen Fahrzeugs beschädigt wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in diesem Fall die Kosten für ein Gutachten durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter, um den Schaden zu bewerten.

Kaskoschaden – Eigenverschuldete Schäden und freiwillige Versicherung

Ein Kaskoschaden betrifft eigene Schäden am Fahrzeug, die durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt sind. Anders als bei der Haftpflichtversicherung übernimmt die Kaskoversicherung nicht automatisch die Kosten für ein Gutachten. Ob ein Kfz-Gutachter hinzugezogen wird, hängt von der Versicherungsvereinbarung ab. Viele Kaskoversicherungen beauftragen selbst einen Gutachter oder setzen bestimmte Vorgaben für die Gutachtenerstellung. In einigen Fällen übernimmt die Kaskoversicherung nur bei Schäden, die eine gewisse Schadenshöhe überschreiten, die Gutachterkosten.

Beispiel: Kaskoschaden in Schwabach

Ein Autofahrer in Schwabach verliert bei Glatteis die Kontrolle über sein Fahrzeug und rutscht gegen einen Baum. Die Vollkaskoversicherung deckt den Schaden am eigenen Fahrzeug ab, jedoch kann sie festlegen, ob ein eigenes Gutachten notwendig ist oder nicht. Wird ein Gutachten verlangt, muss der Versicherungsnehmer in der Regel die Vorgaben der Versicherung beachten.

Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden im Überblick

  • Haftpflichtschaden: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten für das Gutachten.
  • Kaskoschaden: Die Übernahme der Gutachterkosten hängt von den Bedingungen der Kasko-Versicherung ab.
  • Bagatellgrenze: Bei kleineren Schäden unter 750 Euro ist kein Gutachten erforderlich.
  • Unabhängigkeit des Gutachters: Bei Haftpflichtschäden kann der Geschädigte in der Regel einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen, während bei Kaskoschäden oft ein Gutachter der Versicherung hinzugezogen wird.

Tipps und Empfehlungen für Fahrzeughalter in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Roth

  1. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen: Erkundigen Sie sich vorab, welche Regelungen Ihre Kaskoversicherung bezüglich der Gutachten hat.
  2. Unabhängigen Kfz-Gutachter wählen: Bei einem Haftpflichtschaden empfiehlt es sich, einen unabhängigen Kfz-Gutachter wie Marek & Kim zu beauftragen, um eine objektive Schadensbewertung sicherzustellen.
  3. Bagatellgrenze beachten: Bei kleineren Schäden ist ein Gutachten nicht zwingend erforderlich, eine Reparaturkostenschätzung kann ausreichen.
  4. Dokumentation des Schadens: Machen Sie Fotos und notieren Sie die Schadensdetails, um diese dem Gutachter oder der Versicherung vorzulegen.

Wann übernimmt die Versicherung das Gutachten? Handlungsaufforderung

Wenn Sie nach einem Unfall oder einem Schadensfall in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach oder Roth unsicher sind, ob die Versicherung das Gutachten übernimmt, lassen Sie sich von einem erfahrenen Kfz-Gutachter beraten. KFZ Gutachter Marek & Kim bietet Ihnen eine unabhängige und kompetente Beratung sowie eine schnelle Schadensbewertung. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren oder einen Termin zu vereinbaren.

Fazit

Die Frage, wann die Versicherung die Kosten für ein Gutachten übernimmt, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. Während bei einem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel trägt, ist dies bei einem Kaskoschaden oft nicht der Fall. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und bei Bedarf einen erfahrenen Kfz-Gutachter einzuschalten, um eine objektive Bewertung zu erhalten.

Q&A – Häufig gestellte Fragen zu Haftpflicht- und Kaskoschäden

Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden?

Ein Haftpflichtschaden betrifft Dritte, die durch Ihr Fahrzeug geschädigt wurden, während ein Kaskoschaden Schäden am eigenen Fahrzeug betrifft.

Übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung immer die Kosten für ein Gutachten?

Ja, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten.

Muss ich bei einem Kaskoschaden immer einen Gutachter beauftragen?

Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Einige Kaskoversicherungen setzen ein eigenes Gutachten voraus, andere übernehmen die Kosten nur ab einer bestimmten Schadenshöhe.

Kann ich bei einem Haftpflichtschaden selbst einen Kfz-Gutachter wählen?

Ja, in der Regel haben Geschädigte bei Haftpflichtschäden das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter ihrer Wahl zu beauftragen.

Was passiert, wenn der Schaden unter der Bagatellgrenze liegt?

Bei Schäden unter 750 Euro ist in der Regel kein Gutachten notwendig, eine einfache Kostenschätzung genügt.

Was bedeutet es, wenn die Kaskoversicherung den Gutachter stellt?

In diesem Fall wird der Gutachter von der Versicherung beauftragt, um den Schaden zu bewerten. Es kann sinnvoll sein, einen unabhängigen Kfz-Gutachter für eine Zweitmeinung hinzuzuziehen.

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Bei einem Kaskoschaden hängt es von den Versicherungsbedingungen ab, ob die Kosten für ein Gutachten übernommen werden.