Gutachten in 24 h: So läuft ein Termin bei uns ab
Kfz-Gutachten in 24 h: So läuft der Termin bei Marek & Kim ab, von der Anfrage über die Vor-Ort-Aufnahme in Mittelfranken bis zur Dokumentation.
Kurz gesagt: Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir kurzfristig einen Termin und kommen zum Standort Ihres Fahrzeugs – oft schon am Folgetag, in vielen Fällen innerhalb von 24 Stunden. Vor Ort nehmen wir den Schaden vollständig und beweissicher auf; das fertige Gutachten folgt zeitnah. So verlieren Sie keine Zeit bei der Schadenregulierung und Ihr Fahrzeug bleibt bis zur Dokumentation unverändert.
Warum Tempo bei der Schadenaufnahme zählt
Nach einem unverschuldeten Unfall läuft die Zeit gegen Sie: Das Fahrzeug steht, verursacht möglicherweise Standkosten und Sie brauchen Klarheit über die Schadenshöhe, bevor Reparatur oder Verwertung entschieden werden. Je schneller der Zustand fachgerecht festgehalten ist, desto stabiler ist Ihre Position gegenüber der Versicherung. Ein schnelles Gutachten ist deshalb nicht nur Komfort, sondern echte Beweissicherung. Wie die Zeitachse vom Erstkontakt bis zur Zustellung aussieht, zeigen die folgenden Abschnitte.
Die Zeitachse: Ihr Termin Schritt für Schritt
| Zeitpunkt | Was passiert | Ihr Nutzen |
|---|---|---|
| Stunde 0 | Anfrage per Telefon oder Formular, kurze Klärung der Eckdaten | Sofort ein Ansprechpartner |
| bis Stunde 4 | Terminvorschlag, Abstimmung von Ort und Uhrzeit | Planungssicherheit |
| innerhalb 24 h | Vor-Ort-Aufnahme am Standort des Fahrzeugs | Kein Transport nötig, Zustand bleibt erhalten |
| Termin vor Ort | Fotodokumentation, Messung, Erfassung verdeckter Schäden | Vollständiges, neutrales Schadenbild |
| nach dem Termin | Erstellung und Zustellung des Gutachtens | Belastbare Grundlage für die Regulierung |
Die Zeitangaben sind typische Größenordnungen aus unserem Arbeitsalltag – sie hängen von Auftragslage, Erreichbarkeit und Schadenumfang ab. Was gleich bleibt: Wir arbeiten zügig, aber nie auf Kosten der Sorgfalt.
Was am Vor-Ort-Termin genau geschieht
Sie müssen kein Sachverständiger sein, um zu wissen, was passiert. Der Ablauf ist bewusst transparent:
- Bestandsaufnahme: Wir erfassen Fahrzeugdaten, Kilometerstand und Vorschäden.
- Fotodokumentation: Übersicht und Detailaufnahmen aus definierten Winkeln.
- Schadensermittlung: Sichtbare und verdeckte Schäden, bei Bedarf Lackschichtdickenmessung.
- Bewertung: Reparaturweg, Reparaturkosten, Restwert und mögliche Wertminderung.
- Einordnung: Wir erklären Ihnen verständlich, was das Ergebnis bedeutet.
Alles, was wir feststellen, ist technischer Natur. Rechtliche Fragen – etwa zur Haftungsquote oder zur Durchsetzung von Ansprüchen – beantwortet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht; wir liefern dafür die belastbare technische Grundlage.
Vor-Ort-Radius: in ganz Mittelfranken für Sie da
Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht – zu Hause, am Arbeitsplatz, an der Unfallstelle oder in der Werkstatt. Unser Einzugsgebiet umfasst die gesamte Region:
- Nürnberg, Fürth, Erlangen
- Schwabach, Roth
- Neumarkt i.d. OPf. und das Umland
Ob Ihr Auto nach dem Unfall noch fahrbereit ist oder nicht, spielt für den Termin keine Rolle. Für Fahrzeuge in der Kleeblattstadt ist Ihr Kfz-Gutachter Fürth direkt für Sie da; die vollständige Schadensaufnahme dokumentieren wir im Rahmen eines neutralen Unfallgutachtens.
Schnell heißt nicht oberflächlich
Ein Zeitversprechen ist nur so viel wert wie die Qualität dahinter. Schnelligkeit erreichen wir durch kurze Wege, klare Abläufe und die Aufnahme direkt vor Ort – nicht durch Abkürzungen bei der Sorgfalt. Jeder Schaden wird vollständig erfasst, jede verdeckte Auffälligkeit dokumentiert. Ein Gutachten, das später wegen Lücken angezweifelt wird, hilft Ihnen nicht, so schnell es auch fertig war.
Deshalb trennen wir sauber: Die technische Feststellung – Schadenumfang, Reparaturweg, Restwert, mögliche Wertminderung – liefern wir zügig und belastbar. Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist Sache eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Unser Gutachten ist dabei das Fundament, auf dem er aufbauen kann.
Was Sie vom Ergebnis erwarten können
Am Ende halten Sie ein nachvollziehbares Dokument in der Hand, das den Zustand Ihres Fahrzeugs neutral abbildet. Es benennt die Schäden, ordnet den fachgerechten Reparaturweg zu und beziffert die relevanten Positionen. Genauso wichtig: Wir erklären Ihnen das Ergebnis in verständlicher Sprache, damit Sie wissen, worüber Sie mit Versicherung oder Anwalt sprechen. So gehen Sie nicht mit Fragezeichen, sondern mit einer klaren Grundlage in die weitere Regulierung.
Ob der Schaden aus einem Auffahrunfall im Berufsverkehr, einem Wildschaden am Stadtrand oder einem Parkrempler stammt, spielt für den Ablauf keine Rolle: Die Kombination aus schneller Terminvergabe, Aufnahme vor Ort und verständlicher Erklärung bleibt gleich. Gerade wenn ein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, zählt jede Stunde – und genau dann zahlt sich ein Sachverständiger aus, der kurzfristig zu Ihnen kommt, statt Sie auf einen Termin in der übernächsten Woche zu vertrösten.
Checkliste: So bereiten Sie den Termin vor
- Fahrzeugschein und Ihre Kontaktdaten bereithalten.
- Unfallort, Datum und – falls vorhanden – Aktenzeichen der Polizei notieren.
- Kontakt- und Versicherungsdaten des Unfallgegners bereitlegen.
- Eigene Handyfotos der Unfallstelle nicht löschen.
- Fahrzeug möglichst nicht reinigen oder reparieren lassen.
Häufige Fragen
Bekomme ich wirklich innerhalb von 24 Stunden einen Termin?
In vielen Fällen ja. Wir vergeben Termine kurzfristig und richten uns nach der Dringlichkeit. Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen oder unklarer Schadenlage hat Schnelligkeit für uns Vorrang.
Muss ich mein Auto zu Ihnen bringen?
Nein. Wir kommen zum Standort des Fahrzeugs in der gesamten Region Mittelfranken. Das spart Ihnen Aufwand und hält den Schadenzustand beweissicher erhalten.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die Kosten in aller Regel die gegnerische Versicherung. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen freien, unabhängigen Sachverständigen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfehlen wir die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.
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