Experten-Lexikon
Fachbegriffe rund um Schaden, Wert und Gutachten – verständlich erklärt
Damit Sie nach einem Unfall wissen, wovon Versicherung und Gutachter sprechen. Fundiert, klar und aus der Praxis von Marek & Kim.
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A
- Abschleppkosten Kosten für das Bergen und Abschleppen eines nicht fahrbereiten Unfallfahrzeugs – Teil des erstattungsfähigen Schadens.
- Abzug „neu für alt“ Ein Wertausgleich, wenn bei der Reparatur alte, abgenutzte Teile durch fabrikneue ersetzt werden und dadurch eine messbare Wertverbesserung entsteht.
- Achsvermessung Eine Prüfung der Achsgeometrie nach einem Unfall, die sicherstellt, dass Fahrverhalten und Reifenverschleiß nicht beeinträchtigt werden.
- Anscheinsbeweis Eine Beweiserleichterung, bei der aus einem typischen Geschehensablauf auf ein bestimmtes Verschulden geschlossen wird, ohne dass dies im Einzelfall lückenlos bewiesen werden muss.
- Auslagenpauschale Pauschaler Betrag für kleine Nebenkosten des Unfallgeschädigten wie Telefon, Porto und Fahrten zur Schadenregulierung.
B
- Bagatellschaden Ein geringfügiger Schaden unterhalb einer bestimmten Wertgrenze, bei dem die Kosten eines vollständigen Gutachtens nicht immer ersetzt werden.
- Beilackierung Das Mitlackieren angrenzender Bauteile, damit der reparierte Bereich farblich nahtlos zum übrigen Fahrzeug passt – ein erstattungsfähiger Posten.
- Betriebsgefahr Die einem Kraftfahrzeug allein durch seinen Betrieb innewohnende Gefahr, die unabhängig von einem Verschulden des Fahrers zu einer anteiligen Haftung führen kann.
- Beweissicherung Die lückenlose, neutrale Dokumentation eines Schadens, damit Ansprüche später nachweisbar bleiben.
- Brandschaden Schaden durch Fahrzeugbrand, der in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt ist und häufig zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führt.
D
E
- Elektrofahrzeug-Gutachten Die Begutachtung von E-Fahrzeugen mit besonderem Fokus auf Hochvolt-Batterie und Sicherheit – sie erfordert spezielles Know-how.
- Elementarschaden Schäden am Fahrzeug, die durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag entstehen und in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind.
- Ersatzteilqualität Die Unterscheidung zwischen Originalteilen und Identteilen – sie beeinflusst Reparaturqualität, Wert und Erstattung.
F
- Fahrzeugdiebstahl Die Totalentwendung eines Fahrzeugs, bei der der Versicherungsfall über die Teilkaskoversicherung und der Wiederbeschaffungswert als Grundlage der Entschädigung abgewickelt wird.
- Fahrzeughistorie Die dokumentierte Vergangenheit eines Fahrzeugs – von Vorbesitzern und Scheckheftpflege bis zu Unfällen – und ihr Einfluss auf den aktuellen Marktwert.
- Fiktive Abrechnung Auszahlung der im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
- Freie Gutachterwahl Das Recht des Geschädigten, nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.
G
- GAP-Versicherung Zusatzversicherung, die beim Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der noch offenen Leasing- oder Finanzierungsrestschuld abdeckt.
- Gewährleistung vs. Garantie Gewährleistung ist der gesetzliche Mindestschutz bei Mängeln; Garantie ist eine freiwillige Zusage des Verkäufers oder Herstellers – beide Begriffe werden im Alltag oft verwechselt.
- Glasbruch Schäden an Fahrzeugscheiben durch Steinschlag, Vandalismuseinwirkung oder mechanische Einflüsse, die in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt werden.
H
- H-Kennzeichen Sonderkennzeichen für Fahrzeuge ab 30 Jahren, die als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft sind – mit steuerlichen Vorteilen und Zufahrt zu Umweltzonen.
- Haftpflichtschaden vs. Kaskoschaden Die Unterscheidung danach, wer den Schaden verursacht hat – sie entscheidet, welche Versicherung zahlt und welche Rechte Geschädigte haben.
- Haftungsquote Die prozentuale Verteilung der Verantwortung zwischen den Unfallbeteiligten, die bestimmt, in welchem Umfang jeder Beteiligte seinen Schaden erstattet bekommt.
- Hauptuntersuchung (HU) Die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige technische Prüfung eines Kraftfahrzeugs, die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit bewertet und erheblichen Einfluss auf den Fahrzeugwert hat.
I
K
- Kfz-Sachverständiger Eine auf Kraftfahrzeugtechnik und Schadenbewertung spezialisierte Fachkraft, die unabhängig und neutral Schäden dokumentiert, bewertet und Gutachten erstellt.
- Kostenvoranschlag Eine reine Reparaturkostenschätzung der Werkstatt – ohne beweissichernde Funktion und ohne Ermittlung von Wertminderung oder Restwert.
- Kurzgutachten Ein vereinfachtes Sachverständigengutachten, das bei kleineren Schäden oder zur schnellen Orientierung eingesetzt wird, jedoch geringeren Beweisumfang hat.
L
- Lackschichtdickenmessung Ein zerstörungsfreies Messverfahren, das Nachlackierungen und kaschierte Vorschäden anhand der Lackdicke aufdeckt.
- Leasingrückgabe Die formelle Rückgabe eines Leasingfahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit, bei der zwischen normalen Gebrauchsspuren und ersatzpflichtigen Schäden unterschieden wird.
M
- Marderschaden Schäden an Kabeln, Schläuchen und Dämmmaterialien, die durch Marderverbiss entstehen und über die Teilkaskoversicherung abgedeckt sein können.
- Marktdaten (Schwacke & DAT) Anerkannte Bewertungssysteme, die als Orientierung für Fahrzeugwerte dienen – ergänzt um die reale regionale Marktlage.
- Mehrwertsteuer im Schadenfall Die Mehrwertsteuer wird im Schadensersatz nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist; bei fiktiver Abrechnung ohne Reparatur wird lediglich der Nettobetrag ersetzt.
- Merkantile Wertminderung Der Minderwert, den ein Fahrzeug allein dadurch erleidet, dass es einen reparierten Unfallschaden hatte und auf dem Markt als „Unfallwagen“ gilt.
- Mietwagen nach Unfall Das Recht des Geschädigten, für die Ausfallzeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzumieten – als Alternative zur Nutzungsausfallentschädigung.
- Mitverschulden Die eigene Mitverantwortung eines Unfallbeteiligten am Schadenseintritt, die seinen Schadensersatzanspruch anteilig mindern kann.
N
Ö
P
Q
R
- Rahmen- und Karosserievermessung Die messtechnische Überprüfung der tragenden Fahrzeugstruktur nach einem Aufprall, um verdeckte Verformungen und Versätze sichtbar zu machen.
- Rechtsanwaltskosten Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen muss.
- Reifenschaden Beschädigungen an Fahrzeugreifen durch äußere Einwirkung oder Verschleiß, die neben dem Reifenersatz häufig Folgeschäden an Fahrwerk und Felgen verursachen.
- Reparaturbestätigung Ein kurzer Nachweis des Sachverständigen, dass ein Fahrzeug tatsächlich und fachgerecht repariert wurde – wichtig bei fiktiver Abrechnung.
- Restwert Der Betrag, den ein beschädigtes Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch erzielt – entscheidend für die Abrechnung beim Totalschaden.
- Restwertbörse Online-Plattform, auf der Aufkäufer Gebote für Unfallfahrzeuge abgeben – von Versicherungen oft genutzt, um den Restwert hochzutreiben.
- Rückstufung Die Heraufstufung des Kfz-Versicherungsbeitrags nach einem regulierten Schaden, die zu dauerhaft höheren Prämien führt.
S
- Sachmangel Ein Fahrzeugmangel beim Gebrauchtwagenkauf, der von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht – mit Folgen für Gewährleistungsansprüche und Kaufpreisminderung.
- Sachverständigenhonorar Die Vergütung des Kfz-Gutachters, die bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden Teil des erstattungsfähigen Gesamtschadens ist.
- Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Ein Stufensystem der Kfz-Versicherung, das schadenfreie Fahrzeughalter mit niedrigeren Beitragssätzen belohnt.
- Schadengutachten Eine vollständige sachverständige Dokumentation eines Unfallschadens mit Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung und Restwert.
- Schadenkalkulation Die systematische Ermittlung und Auflistung aller Reparaturkosten eines beschädigten Fahrzeugs auf Basis anerkannter Kalkulationssoftware.
- Schadenminderungspflicht Die Obliegenheit des Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern und die Kosten in vertretbarem Rahmen zu halten.
- Selbstbeteiligung Der vertraglich vereinbarte Eigenanteil, den die versicherte Person im Kaskofall selbst trägt, bevor die Versicherung leistet.
- Sicherungsabtretung Die Abtretung des Erstattungsanspruchs an den Gutachter, damit Geschädigte das Honorar nicht vorstrecken müssen.
- Smart Repair Kostengünstige Reparaturmethode für kleine Schäden wie Dellen, Kratzer oder Steinschläge, die ohne vollständige Neulackierung auskommt.
- Standkosten Kosten für das Abstellen eines Unfallfahrzeugs, etwa auf dem Betriebshof einer Werkstatt oder eines Abschleppdienstes.
- Steinschlag Schaden an der Windschutzscheibe oder Karosserie durch aufgewirbeltes Gestein, der in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt ist.
- Stundenverrechnungssätze Die Arbeitskosten je Stunde, die der Reparaturkalkulation zugrunde liegen – ein häufiger Streitpunkt bei der Schadensregulierung.
T
- Tachomanipulation Das vorsätzliche Zurückdrehen oder Verfälschen des Kilometerstands – mit erheblichen Folgen für Fahrzeugwert, Käuferrechte und Verkäuferhaftung.
- Teilkasko & Vollkasko Die beiden Kasko-Varianten der Eigenversicherung – sie unterscheiden sich darin, welche Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt sind.
- Totalschaden Zustand, in dem eine Reparatur technisch unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist – unterschieden in technischen und wirtschaftlichen Totalschaden.
U
- Unfallersatztarif Ein gegenüber dem Normaltarif erhöhter Mietwagentarif, der nach einem Unfall abgerechnet wird und von der gegnerischen Versicherung nur in bestimmten Grenzen erstattet wird.
- Unfallrekonstruktion Die technische Wiederherstellung des Unfallhergangs anhand von Spuren, Schäden und Daten – wichtig bei strittiger Schuldfrage.
V
- VDA-Schadenskatalog Ein branchenweit anerkannter Bewertungsmaßstab des Verbands der Automobilindustrie, der bei der Leasingrückgabe festlegt, welche Gebrauchsspuren tolerabel sind.
- Verbringungskosten Kosten für den Transport des Fahrzeugs von der Reparaturwerkstatt zu einer externen Lackiererei und zurück.
- Vorschaden Ein bereits vor dem aktuellen Ereignis vorhandener Schaden am Fahrzeug, der bei der Bewertung sauber abgegrenzt werden muss.
W
- Werkstattrisiko Der Grundsatz, dass der Schädiger das Risiko für überhöhte oder fehlerhafte Reparaturkosten trägt, sofern den Geschädigten kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft.
- Wertgutachten Ein sachverständiges Dokument, das den Marktwert eines Fahrzeugs für Kauf, Verkauf, Versicherung oder rechtliche Zwecke verbindlich feststellt.
- Wiederbeschaffungsaufwand Der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts – der maßgebliche Schadensersatzbetrag beim wirtschaftlichen Totalschaden.
- Wiederbeschaffungsdauer Der Zeitraum, der nötig ist, um nach einem Totalschaden ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen – Basis für den Nutzungsausfall.
- Wiederbeschaffungswert Der Betrag, der nötig ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu beschaffen.
- Wildunfall Ein Zusammenstoß mit Haarwild, der in der Regel über die Teilkasko abgewickelt wird – die Beweissicherung ist hier besonders wichtig.
Y
Z
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