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Experten-Lexikon

Hauptuntersuchung (HU)

Die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige technische Prüfung eines Kraftfahrzeugs, die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit bewertet und erheblichen Einfluss auf den Fahrzeugwert hat.

Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine der bekanntesten Pflichten im deutschen Straßenverkehr. Geregelt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), schreibt sie vor, dass Kraftfahrzeuge in regelmäßigen Abständen von einer anerkannten Prüforganisation – etwa TÜV, DEKRA oder GTÜ – auf ihre Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit untersucht werden. Aus der Perspektive eines Kfz-Sachverständigen ist die HU nicht nur eine Formalität, sondern ein wichtiger Indikator für den technischen Zustand und damit den Wert eines Fahrzeugs.

Ablauf und Prüfumfang

Bei der Hauptuntersuchung werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Systeme des Fahrzeugs überprüft: Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk, Karosserie, Abgasanlage und weitere Komponenten. Die Ergebnisse werden in drei Kategorien eingestuft: ohne Mängel, geringe Mängel (Fahrzeug darf weitergefahren werden, Mängel sind zu beheben) und erhebliche Mängel (Fahrzeug darf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr gefahren werden). Bei erheblichen Mängeln wird keine neue Prüfplakette erteilt.

Die Fahrzeughistorie enthält alle zurückliegenden HU-Prüfungen und -Ergebnisse und ist bei einem Gebrauchtwagenkauf ein wichtiges Dokument zur Einschätzung der Fahrzeugpflege.

Bedeutung für Fahrzeugwert und Gutachten

Der HU-Status hat direkte Auswirkungen auf den Marktwert eines Fahrzeugs. Ein Fahrzeug mit frischer Hauptuntersuchung erzielt auf dem Gebrauchtwagenmarkt in der Regel einen höheren Preis als ein vergleichbares Fahrzeug mit abgelaufener oder kurz bevorstehender HU. Im Rahmen einer Fahrzeugbewertung oder eines Wertgutachtens wird der HU-Status daher stets berücksichtigt.

Relevant ist die HU auch bei Schadensgutachten: Weist ein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt erhebliche Mängel auf, die möglicherweise zum Unfall beigetragen haben, kann dies die Haftungsverteilung beeinflussen. Ein Kfz-Sachverständiger dokumentiert solche Befunde im Gutachten.

HU und Sachmangel beim Fahrzeugkauf

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs kann eine nicht bestandene oder unerwähnte abgelaufene Hauptuntersuchung unter Umständen einen Sachmangel darstellen – insbesondere wenn der Verkäufer eine einwandfreie HU zugesichert hat oder der Käufer berechtigterweise davon ausgehen durfte, dass das Fahrzeug die Prüfung bestanden hat. Rechtliche Fragen zu Gewährleistung und Rückabwicklung klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Aus gutachterlicher Sicht ist es empfehlenswert, vor einem Gebrauchtwagenkauf eine unabhängige technische Bewertung vornehmen zu lassen, um versteckte Mängel frühzeitig zu erkennen.

Häufige Fragen

Wie oft ist die Hauptuntersuchung Pflicht?

Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Für neu zugelassene Fahrzeuge gilt beim ersten Mal eine Frist von drei Jahren.

Mindert eine fehlende HU den Fahrzeugwert?

Ja, ein abgelaufenes HU-Siegel wirkt sich in der Regel negativ auf den Marktwert aus, da der Käufer die Kosten und das Risiko der Prüfung trägt.

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