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Experten-Lexikon

Parkschaden – einfach erklärt

Ein Fahrzeugschaden, der beim Parken durch einen unbekannt gebliebenen oder namentlich bekannten Dritten verursacht wurde.

Parkschäden gehören zu den häufigsten Schadensereignissen im Alltag: Ein fremdes Fahrzeug streift beim Ausparken die Stoßstange, eine Autotür öffnet sich unkontrolliert und hinterlässt eine Delle – und der Verursacher ist längst verschwunden. Für Betroffene beginnt dann die Frage, wie der Schaden dokumentiert, reguliert und erstattet wird. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, die Situation so schnell wie möglich zu sichern und keine voreiligen Reparaturen vorzunehmen.

Sofortmaßnahmen und Beweissicherung

Eine lückenlose Beweissicherung ist die Grundlage jeder erfolgreichen Schadensregulierung. Unmittelbar nach der Entdeckung des Schadens sollten Fotos aus verschiedenen Winkeln und Abständen angefertigt werden, die sowohl den Schaden selbst als auch den Standort und die Umgebung dokumentieren. Etwaige Lackspuren des Verursacherfahrzeugs können für eine spätere Identifikation wichtig sein.

Ist der Schaden auf einem Privatparkplatz oder in einem Parkhaus entstanden, kann es sich lohnen, nach Videoüberwachungskameras zu fragen – Betreiber sind allerdings nicht zur Herausgabe verpflichtet. Eine Anzeigenerstattung bei der Polizei ist auch dann sinnvoll, wenn die Erfolgsaussichten gering erscheinen, weil die Versicherung häufig ein polizeiliches Aktenzeichen als Nachweis verlangt.

Versicherungsrechtliche Einordnung

Ist der Verursacher bekannt und geständig, übernimmt dessen Kfz-Haftpflicht den Schaden in der Regel vollständig – einschließlich eines Gutachterhonorars für die Schadensermittlung. Bleibt der Verursacher unbekannt, greift die eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung – sofern ein entsprechender Schutz besteht. Die Vollkasko deckt Parkschäden durch unbekannte Dritte typischerweise ab, die Teilkasko hingegen nicht. Zu beachten sind die vereinbarte Selbstbeteiligung sowie eine mögliche Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.

Handelt es sich um einen kleineren Schaden, sollte sorgfältig abgewogen werden, ob eine Meldung an die Kaskoversicherung wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei Bagatellschäden kann eine Selbstzahlung günstiger sein als der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts.

Sachverständigengutachten beim Parkschaden

Auch bei vermeintlich einfachen Parkschäden kann ein Gutachten wichtige Informationen liefern: Die genaue Dokumentation des Schadensbildes hilft dabei, Vorschäden von frischen Beschädigungen zu unterscheiden und den Reparaturaufwand korrekt zu kalkulieren. Gerade wenn Falz- oder Schwellerbereiche betroffen sind, entstehen häufig Folgekosten, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Mehr zu Begutachtung und Schadensaufnahme finden Sie unter Unfallgutachten sowie im Bereich Fahrzeugbewertung.

Häufige Fragen

Was tun, wenn der Verursacher eines Parkschadens unbekannt ist?

In der Regel empfiehlt es sich, den Schaden umgehend bei der Polizei anzuzeigen und anschließend die eigene Kaskoversicherung zu informieren. Fotos vom Schadensbild und der Umgebung sichern wichtige Beweise.

Wird ein Parkschaden über Kasko oder Haftpflicht abgerechnet?

Ist der Verursacher bekannt, haftet dessen Kfz-Haftpflicht. Bleibt er unbekannt, kann die eigene Vollkaskoversicherung einspringen – allerdings meist mit Selbstbeteiligung und möglicher Rückstufung.

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