Experten-Lexikon
Schadengutachten
Eine vollständige sachverständige Dokumentation eines Unfallschadens mit Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung und Restwert.
Das Schadengutachten ist das zentrale Dokument bei der Regulierung eines Unfallschadens. Es dokumentiert verbindlich, was beschädigt wurde, was die Reparatur kostet und wie sich der Schaden auf den Fahrzeugwert auswirkt – und bildet damit die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Was umfasst ein Schadengutachten?
Ein vollständiges Schadengutachten enthält die Identifikation des Fahrzeugs, eine fotografische Schadendokumentation, eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation auf Basis aktueller Stundenverrechnungssätze und Ersatzteilpreise sowie eine Aussage zur merkantilen Wertminderung. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden beinhaltet das Gutachten zudem den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des verunfallten Fahrzeugs, aus denen sich der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt. Liegt ein Verdacht auf Vorschäden oder auf eine komplexe Unfallmechanik vor, kann das Gutachten durch eine Beweissicherung ergänzt werden.
Wann ist ein Schadengutachten erforderlich?
Bei einem Haftpflichtschaden durch Fremdverschulden haben Geschädigte in der Regel die Möglichkeit, ein vollständiges Schadengutachten durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen – die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ausgenommen sind sogenannte Bagatellschäden, bei denen ein einfacher Kostenvoranschlag ausreicht. Die Abgrenzung ist fließend; bei Unsicherheit empfiehlt sich eine kurze Rückfrage beim Sachverständigen. Gegenüber dem Kurzgutachten bietet das Schadengutachten eine deutlich tiefere Dokumentation, die vor Gericht und gegenüber Versicherungen deutlich belastbarer ist.
Freie Gutachterwahl und Bedeutung der Unabhängigkeit
Geschädigte haben nach einem Unfall in der Regel das Recht, den Sachverständigen frei zu wählen – sie sind nicht an von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene Prüforganisationen gebunden. Ein unabhängiges Gutachten schützt vor einer Schadenkalkulation, die die Interessen der Versicherung statt die des Geschädigten widerspiegelt. Das Sachverständigenbüro Marek & Kim erstellt Schadengutachten im Raum Nürnberg und Fürth – mehr unter Unfallgutachten Nürnberg. Bei Fragen zur rechtlichen Durchsetzung einzelner Schadenpositionen empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten für das Schadengutachten?
Bei einem Haftpflichtschaden mit eindeutiger Fremdverschuldung gehören die Sachverständigenkosten zu den erstattungsfähigen Schadenpositionen, die die gegnerische Versicherung übernimmt. Geschädigte haben in der Regel die Möglichkeit, einen Gutachter freier Wahl zu beauftragen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Schadengutachtens?
Ein vollständiges Schadengutachten liegt in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung vor. Bei komplexen Schäden oder notwendiger Demontage kann es länger dauern.