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Fahrzeugbewertung 5. März 2026 5 Min. Lesezeit

Unfall mit dem Firmenwagen: Was Angestellte und Unternehmer bei der Schadensabwicklung in Erlangen wissen sollten

Ein Unfall mit dem Dienstwagen wirft besondere Fragen auf: Wer ist Geschädigter, wer beauftragt den Sachverständigen und wie läuft die Abwicklung?

Geschäftsmann neben einem Firmenfahrzeug

Erlangen gilt als eine der wirtschaftsstärksten Städte in der Metropolregion Nürnberg – mit der Friedrich-Alexander-Universität, zahlreichen Technologieunternehmen und dem Siemens-Campus als prägende Institutionen. Entsprechend hoch ist der Anteil an Dienstfahrzeugen im Straßenverkehr. Wenn es zu einem Unfall mit einem Firmenwagen kommt, stellen sich Fragen, die sich von der privaten Schadensabwicklung wesentlich unterscheiden: Wer ist der Geschädigte – das Unternehmen oder der Mitarbeiter? Wer beauftragt den Sachverständigen? Und welche Positionen sind für einen Betrieb besonders relevant?

Wer ist Geschädigter – Unternehmen oder Fahrer?

Bei einem Firmenwagen ist das Unternehmen in der Regel Halter und Eigentümer des Fahrzeugs – und damit auch der primäre Geschädigte bei einem Fremdverschuldensunfall. Der Mitarbeiter als Fahrer ist nicht zwingend Vertragspartner der gegnerischen Haftpflichtversicherung, kann aber je nach internem Regelwerk des Arbeitgebers in die Abwicklung einbezogen sein.

In der Praxis wickeln größere Unternehmen Unfallschäden über ihren Fuhrparkmanager oder eine zentrale Schadensstelle ab. Kleinere Betriebe oder Selbstständige hingegen übernehmen die Regulierung oft selbst. In beiden Fällen gilt: Das Recht auf freie Gutachterwahl steht dem Geschädigten – also dem Unternehmen – uneingeschränkt zu. Die gegnerische Versicherung kann nicht vorschreiben, welcher Gutachter oder welche Werkstatt die Schadenserfassung vornimmt.

Welche Schadenspositionen sind für Unternehmen besonders relevant?

Beim Firmenwagen spielen neben den Reparaturkosten zwei Positionen eine besondere Rolle: die merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall. Die merkantile Wertminderung entsteht, weil ein unfallbeschädigtes Fahrzeug – selbst nach fachgerechter Reparatur – im Wiederverkauf regelmäßig einen geringeren Marktpreis erzielt. Gerade bei neueren Firmenfahrzeugen, die nach wenigen Jahren im Rahmen einer Flottenvereinbarung oder eines Leasingvertrags zurückgegeben werden, kann diese Position erheblich sein.

Der Nutzungsausfall – also der Schaden durch die Zeit, in der das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht – ist für Unternehmen besonders dann relevant, wenn kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird und der Ausfall den Betriebsablauf beeinträchtigt. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, beide Positionen frühzeitig und detailliert zu dokumentieren, da Versicherungen dazu neigen, Nutzungsausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zu hinterfragen.

Eine professionelle Fahrzeugbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist dabei die sicherste Grundlage – sowohl für die Verhandlung mit der Haftpflichtversicherung als auch für interne Buchungszwecke.

Regionaler Bezug: Dienstwagen in Erlangen und dem Umland

Im Einzugsbereich Erlangen pendeln täglich tausende Beschäftigte mit Firmenfahrzeugen über die B4, die A3 und den Erlanger Ring. Unfälle auf dem Weg zwischen Nürnberg und Erlangen oder auf den Zubringern zum Siemens-Campus sind keine Seltenheit. Das Sachverständigenbüro Marek & Kim in Erlangen ist mit der regionalen Infrastruktur vertraut und bietet kurze Reaktionszeiten – ein wesentlicher Vorteil, wenn ein Firmenwagen schnell wieder einsatzbereit sein muss.

Auch Betriebe, die Fahrzeuge im Rahmen von Rahmenverträgen mit Leasinggesellschaften betreiben, sollten beachten: Leasingfahrzeuge unterliegen bei der Rückgabe strengen Zustandskriterien. Ein vor der Reparatur erstelltes unabhängiges Gutachten schützt vor überhöhten Nachforderungen des Leasinggebers.

Häufige Fragen

Muss der Mitarbeiter den Unfall selbst mit der Versicherung klären?

In der Regel übernimmt das Unternehmen als Fahrzeughalter die Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den Unfall unverzüglich zu melden und die polizeiliche Unfallaufnahme zu veranlassen. Abhängig vom internen Regelwerk des Arbeitgebers kann es jedoch vorkommen, dass der Fahrer bei grober Fahrlässigkeit an den Kosten beteiligt wird. Für arbeitsrechtliche Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeits- oder Verkehrsrecht.

Kann ein Unternehmen einen eigenen Sachverständigen beauftragen?

Ja, Unternehmen als Fahrzeughalter haben dieselben Rechte wie Privatpersonen: Das Recht auf freie Gutachterwahl gilt uneingeschränkt. Geschädigte Betriebe haben die Möglichkeit, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Schadensaufnahme zu beauftragen – unabhängig davon, was die gegnerische Versicherung empfiehlt. Die Gutachterkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Ist die merkantile Wertminderung auch bei Leasingfahrzeugen relevant?

Ja, auch bei Leasingfahrzeugen entsteht eine merkantile Wertminderung durch einen Unfallschaden. Anspruchsberechtigt ist der wirtschaftliche Eigentümer – in der Regel die Leasinggesellschaft. Dennoch sollten Unternehmen als Leasingnehmer darauf achten, dass ein entstandener Wertminderungsschaden im Gutachten dokumentiert wird, da dieser bei der Rückgabe oder bei vorzeitiger Ablösung des Leasingvertrags eine Rolle spielen kann. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann klären, in welcher Konstellation der Leasingnehmer eigene Ansprüche geltend machen kann.

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