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Experten-Lexikon

Freie Gutachterwahl

Das Recht des Geschädigten, nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.

Nach einem unverschuldeten Unfall ruft die gegnerische Versicherung oft schnell an und bietet einen eigenen Gutachter an. Doch das Heft des Handelns liegt bei Ihnen.

Was bedeutet freie Gutachterwahl?

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie in der Regel das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung zu beauftragen. Die Versicherung des Verursachers darf Ihnen weder einen bestimmten Gutachter noch eine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Die Kosten des frei gewählten Sachverständigen trägt beim Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung.

Warum Unabhängigkeit den Unterschied macht

Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag derjenigen, die den Schaden bezahlen müssen. Ein freier Sachverständiger wie Marek & Kim hingegen ist allein Ihren Interessen verpflichtet. Wir dokumentieren den Schaden vollständig – einschließlich verdeckter Schäden, Wertminderung und Nutzungsausfall – und schaffen so eine neutrale, beweissichere Grundlage.

So nehmen Sie Ihr Recht wahr

Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, vor der Zustimmung zu Angeboten der Gegenseite einen eigenen Gutachter einzuschalten. Wir sind in Nürnberg und der gesamten Region kurzfristig für Sie vor Ort. Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfiehlt sich zusätzlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden in der Regel nicht. Geschädigte haben die Möglichkeit, einen freien und unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen.

Was ist mit der Werkstattbindung?

Auch eine empfohlene Partnerwerkstatt müssen Sie beim Haftpflichtschaden in der Regel nicht akzeptieren. Sie haben üblicherweise die freie Wahl von Gutachter und Werkstatt.

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