Experten-Lexikon
Haftpflichtschaden vs. Kaskoschaden
Die Unterscheidung danach, wer den Schaden verursacht hat – sie entscheidet, welche Versicherung zahlt und welche Rechte Geschädigte haben.
Wer zahlt – und wer entscheidet? Nach einem Unfall macht es einen großen Unterschied, ob es sich um einen Haftpflicht- oder einen Kaskoschaden handelt.
Der Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer den Unfall verschuldet hat. Dann reguliert die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden. Als Geschädigter haben Sie in der Regel weitreichende Rechte: Sie können einen freien Sachverständigen beauftragen, und neben den Reparaturkosten werden üblicherweise auch Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere Positionen ersetzt. Die Kosten des Gutachtens trägt die gegnerische Versicherung.
Der Kaskoschaden
Bei einem Kaskoschaden nehmen Sie Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung in Anspruch – etwa bei selbst verursachten Unfällen, Wildunfällen, Sturm oder Diebstahl. Hier gelten die Bedingungen Ihres Vertrags, einschließlich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Versicherer beauftragt häufig einen eigenen Gutachter.
Warum die Abgrenzung wichtig ist
Von der Einordnung hängt ab, welche Ansprüche bestehen und wer den Gutachter beauftragt. Auch bei einem Kaskoschaden kann ein unabhängiges Gutachten von Marek & Kim sinnvoll sein, um die Bewertung der Versicherung sachlich zu überprüfen. Mehr zu Ihrem Recht auf einen eigenen Sachverständigen lesen Sie unter freie Gutachterwahl.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Gutachter beim Haftpflichtschaden?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten des Sachverständigen. Geschädigte haben die Möglichkeit, einen freien Gutachter ihrer Wahl zu beauftragen.
Und beim Kaskoschaden?
Beim Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Häufig beauftragt der Kaskoversicherer einen eigenen Gutachter. Ein unabhängiges Gutachten kann dennoch sinnvoll sein, um die Bewertung zu überprüfen.