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Experten-Lexikon

Abzug „neu für alt“

Ein Wertausgleich, wenn bei der Reparatur alte, abgenutzte Teile durch fabrikneue ersetzt werden und dadurch eine messbare Wertverbesserung entsteht.

Manchmal bringt eine Reparatur ungewollt einen Vorteil mit sich – etwa neue Reifen statt abgefahrener. Der Abzug „neu für alt” gleicht genau das aus.

Was bedeutet „neu für alt”?

Werden bei der Instandsetzung alte, bereits abgenutzte Teile durch fabrikneue ersetzt, kann dadurch eine messbare Wertverbesserung des Fahrzeugs entstehen. Da der Geschädigte durch den Schadensersatz nicht bessergestellt werden soll, als er ohne den Unfall stünde, wird dieser Vorteil über einen Abzug „neu für alt” ausgeglichen.

Wann ein Abzug gerechtfertigt ist

Maßgeblich ist, ob tatsächlich eine spürbare Werterhöhung eintritt. In der Praxis betrifft das vor allem klar dem Verschleiß unterliegende Teile wie Reifen, Auspuffanlage oder Batterie. Bei Karosserie- und Strukturteilen ist ein Abzug dagegen in der Regel nicht angebracht, da diese auf eine lange Lebensdauer ausgelegt sind.

Ein neutrales Gutachten weist einen etwaigen Abzug nachvollziehbar aus und grenzt ihn von der gegenläufigen merkantilen Wertminderung ab. So bleibt die Bewertung für alle Seiten transparent.

Häufige Fragen

Bei welchen Teilen kommt der Abzug in Betracht?

Typischerweise bei klar dem Verschleiß unterliegenden Teilen wie Reifen, Auspuff oder Batterie. Bei Karosserieteilen ist ein Abzug in der Regel nicht gerechtfertigt.

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