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Experten-Lexikon

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, der nötig ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu beschaffen.

Beim Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert die zentrale Rechengröße. Er entscheidet darüber, ob Sie sich ein vergleichbares Fahrzeug leisten können wie vor dem Unfall.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen – also ein Fahrzeug gleichen Typs, Alters, Zustands und vergleichbarer Laufleistung und Ausstattung. Maßgeblich ist der regionale Markt, auf dem Sie ein solches Fahrzeug tatsächlich kaufen könnten.

Damit unterscheidet er sich vom rein rechnerischen Zeitwert: Er bildet die reale Marktlage ab und kann je nach Nachfrage höher liegen.

Rolle bei der Schadensregulierung

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Ihre Entschädigung errechnet sich dann aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beide Werte sorgfältig und marktgerecht zu ermitteln, ist daher entscheidend für ein faires Ergebnis.

Wie wir den Wert ermitteln

Im Rahmen der Fahrzeugbewertung berücksichtigen wir Sonderausstattung, Pflege- und Wartungszustand, Vorschäden sowie die spezifische Nachfrage in der Metropolregion Nürnberg. So entsteht ein belastbarer Wert, der vor der Versicherung Bestand hat. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, pauschalen Online-Schätzungen mit einem fundierten Gutachten zu begegnen.

Häufige Fragen

Ist der Wiederbeschaffungswert dasselbe wie der Zeitwert?

Nicht ganz. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich am konkreten Händlermarkt für ein gleichwertiges Fahrzeug und kann den rein rechnerischen Zeitwert übersteigen, weil er die tatsächliche Marktlage berücksichtigt.

Fällt darauf Mehrwertsteuer an?

Das hängt davon ab, wie ein vergleichbares Ersatzfahrzeug üblicherweise gehandelt wird – differenzbesteuert, regelbesteuert oder von privat. Der Sachverständige berücksichtigt dies bei der Ermittlung.

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