Zum Inhalt springen

Experten-Lexikon

Anscheinsbeweis

Eine Beweiserleichterung, bei der aus einem typischen Geschehensablauf auf ein bestimmtes Verschulden geschlossen wird, ohne dass dies im Einzelfall lückenlos bewiesen werden muss.

Im Straßenverkehrsrecht gibt es Unfallsituationen, die nach einem so charakteristischen Muster ablaufen, dass auf das Verschulden eines Beteiligten geschlossen werden kann, ohne jeden Einzelumstand beweisen zu müssen. Dieses Konzept wird als Anscheinsbeweis bezeichnet. Es erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, setzt aber voraus, dass der Unfallhergang dem typischen Bild entspricht.

Grundprinzip und typische Fallgestaltungen

Der Anscheinsbeweis knüpft an Lebenserfahrungssätze an: Wenn ein bestimmter Unfalltyp erfahrungsgemäß auf ein bestimmtes Fehlverhalten zurückzuführen ist, spricht der erste Anschein für dieses Verschulden. Klassische Konstellationen sind:

  • Auffahrunfall: Der Auffahrende hat in der Regel zu wenig Abstand gehalten oder war unaufmerksam.
  • Linksabbieger und Gegenverkehr: Wer beim Linksabbiegen mit dem Gegenverkehr kollidiert, hat in der Regel die Vorfahrt des Gegenverkehrs missachtet.
  • Ausscheren aus einer Parklücke: Wer beim Ausparken mit einem fließenden Verkehrsteilnehmer kollidiert, hat in der Regel nicht ausreichend auf den Verkehr geachtet.

Für die Schadensregulierung und die Frage der Haftungsquote ist der Anscheinsbeweis von erheblicher praktischer Bedeutung, weil er die Beweisführung ohne aufwendige Rekonstruktion ermöglicht.

Erschütterung des Anscheinsbeweises

Der Anscheinsbeweis ist kein unwiderleglicher Beweis. Wer ihm ausgesetzt ist, kann ihn erschüttern, indem er Tatsachen vorträgt und nachweist, die einen atypischen Ablauf ernsthaft möglich erscheinen lassen. Es genügt, dass die Möglichkeit eines anderen Hergangs nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Eine vollständige Widerlegung ist nicht erforderlich – es reicht, den typischen Anschein zu beseitigen.

Hier kann eine technische Unfallrekonstruktion durch einen Kfz-Sachverständigen entscheidend sein: Wenn die Spurenlage, die Fahrzeugschäden oder technische Daten zeigen, dass der Unfall sich anders als im typischen Muster entwickelt hat, kann der Anschein erschüttert werden. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich daher, alle Spuren und Schäden unmittelbar nach dem Unfall zu sichern.

Bedeutung der Beweissicherung

Eine frühzeitige und vollständige Beweissicherung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Erschütterung oder Stützung des Anscheinsbeweises. Fotos vom Unfallort, von den Fahrzeugschäden, der Spurenlage und der Örtlichkeit sollten noch vor dem Abtransport der Fahrzeuge angefertigt werden. Je mehr objektive Daten vorliegen, desto besser lässt sich der tatsächliche Geschehensablauf rekonstruieren. Rechtliche Einschätzungen zur Beweislage und zur Frage, ob der Anscheinsbeweis im konkreten Fall trägt oder erschüttert werden kann, sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

Häufige Fragen

Was ist der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall?

Beim Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug spricht der erste Anschein dafür, dass der Auffahrende zu wenig Abstand gehalten oder unaufmerksam war.

Kann der Anscheinsbeweis widerlegt werden?

Ja. Der Betroffene kann den Anscheinsbeweis erschüttern, indem er Umstände darlegt, die einen atypischen Geschehensablauf ernsthaft möglich erscheinen lassen.

Zurück zum Lexikon