Zum Inhalt springen

Experten-Lexikon

Fiktive Abrechnung – einfach erklärt

Auszahlung der im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.

Nicht immer soll oder muss ein Fahrzeug nach einem Unfall sofort in die Werkstatt. Die fiktive Abrechnung gibt Geschädigten die Möglichkeit, den Schaden flexibel zu regulieren.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen sich Geschädigte den im Unfallgutachten kalkulierten Schaden auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Grundlage ist die neutrale Kostenkalkulation des Sachverständigen. Ausgezahlt werden die Reparaturkosten in der Regel netto – also ohne Mehrwertsteuer, da diese ohne echte Reparatur nicht anfällt.

Das Recht, frei über die Verwendung der Entschädigung zu entscheiden, ist ein wesentlicher Vorteil der Schadensregulierung auf Gutachtenbasis.

Wann ist die fiktive Abrechnung sinnvoll?

In der Praxis zeigt sich, dass diese Variante besonders dann in Betracht kommt, wenn:

  • der Schaden überwiegend optischer Natur ist und die Funktion nicht beeinträchtigt,
  • Geschädigte die Reparatur in Eigenregie oder zu einem späteren Zeitpunkt durchführen möchten,
  • das Fahrzeug ohnehin verkauft werden soll.

Worauf sollten Sie achten?

Ein belastbares Gutachten ist die Voraussetzung dafür, dass die Versicherung die kalkulierten Beträge anerkennt. Wichtig ist eine vollständige Erfassung aller – auch verdeckter – Schäden, denn nachträgliche Ergänzungen sind oft schwierig durchzusetzen. Auch die merkantile Wertminderung bleibt bei der fiktiven Abrechnung bestehen und sollte gesondert ausgewiesen werden. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, die Abrechnungsart erst nach Vorliegen des vollständigen Gutachtens zu wählen.

Häufige Fragen

Wird bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer erstattet?

In der Regel nicht. Bei der fiktiven Abrechnung werden die Reparaturkosten netto, also ohne Mehrwertsteuer, ausgezahlt. Die Steuer wird nur erstattet, wenn sie durch eine tatsächliche Reparatur oder Ersatzbeschaffung anfällt.

Kann ich später doch noch reparieren lassen?

Entscheiden sich Geschädigte später für eine fachgerechte Reparatur, kann unter Umständen die zunächst nicht gezahlte Mehrwertsteuer nachgefordert werden. Die Details hängen vom Einzelfall ab.

Zurück zum Lexikon