Experten-Lexikon
H-Kennzeichen
Sonderkennzeichen für Fahrzeuge ab 30 Jahren, die als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft sind – mit steuerlichen Vorteilen und Zufahrt zu Umweltzonen.
Wer einen Klassiker bewegt, kennt das H-Kennzeichen als Tor zu Steuervorteilen und freier Fahrt. Die Grundlage dafür ist ein fundiertes Gutachten.
Was ist das H-Kennzeichen?
Das H-Kennzeichen (das „H” steht für „historisch”) ist ein Sonderkennzeichen für Fahrzeuge, die als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gelten. Es bringt in der Regel eine günstige pauschale Kfz-Steuer mit sich und erlaubt die Einfahrt in Umweltzonen – unabhängig von der Schadstoffplakette.
Die Voraussetzungen nach § 23 StVZO
Damit ein Fahrzeug das H-Kennzeichen erhält, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Alter: Das Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre alt (maßgeblich ist die Erstzulassung).
- Originalität: Es entspricht weitgehend dem Originalzustand; zeitgenössische Umbauten sind in Grenzen zulässig.
- Zustand: Es befindet sich in einem guten, gepflegten und verkehrssicheren Erhaltungszustand.
Ein Sachverständiger prüft diese Kriterien und erstellt das erforderliche Gutachten. Im Rahmen unseres Oldtimer-Gutachtens bewerten wir Originalität und Zustand und ermitteln auf Wunsch zugleich den Wiederbeschaffungswert für die passende Versicherung.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten für das H-Kennzeichen?
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, weitgehend dem Originalzustand entsprechen und sich in gutem, gepflegtem Zustand befinden. Ein Gutachten nach § 23 StVZO bestätigt diese Voraussetzungen.