Experten-Lexikon
Kostenvoranschlag
Eine reine Reparaturkostenschätzung der Werkstatt – ohne beweissichernde Funktion und ohne Ermittlung von Wertminderung oder Restwert.
Werkstatt-Kostenvoranschlag oder Sachverständigen-Gutachten? Die beiden Dokumente werden oft verwechselt – leisten aber völlig Unterschiedliches.
Was ein Kostenvoranschlag leistet
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten durch eine Werkstatt. Er dient in erster Linie der Planung der Instandsetzung und nennt Arbeitswerte sowie Ersatzteilpreise.
Wo seine Grenzen liegen
Anders als ein vollständiges Unfallgutachten hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion. Er dokumentiert nicht unabhängig den Schadenhergang, berücksichtigt keine merkantile Wertminderung, weist keinen Restwert aus und benennt in der Regel keine verdeckten Schäden.
Kommt es später zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung, fehlt mit einem reinen Kostenvoranschlag die belastbare Grundlage. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden auf ein neutrales Gutachten zu setzen – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Lediglich beim Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.
Häufige Fragen
Reicht ein Kostenvoranschlag nach einem Unfall?
Bei sehr kleinen Schäden kann er genügen. Bei größeren oder unklaren Schäden bietet nur ein Gutachten Beweissicherheit und erfasst auch Wertminderung, Restwert und verdeckte Schäden.