Experten-Lexikon
Mitverschulden
Die eigene Mitverantwortung eines Unfallbeteiligten am Schadenseintritt, die seinen Schadensersatzanspruch anteilig mindern kann.
Das Mitverschulden bezeichnet den Anteil, den ein Geschädigter selbst am Zustandekommen oder der Verstärkung seines Schadens trägt. Im deutschen Schadensrecht führt ein festgestelltes Mitverschulden dazu, dass der Schadensersatzanspruch anteilig gemindert wird. Für Verkehrsunfälle ist das Mitverschulden eines der zentralen Konzepte bei der Regulierung von Schäden durch Haftpflichtversicherungen.
Rechtliche Grundlage und Bewertung
Das Mitverschulden des Geschädigten ist in § 254 BGB geregelt. Es erfordert nicht zwingend ein schuldhaftes Handeln im strafrechtlichen Sinne; es genügt ein Verhalten, das objektiv gegen die im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt verstößt. Typische Beispiele im Straßenverkehr sind: zu hohe Geschwindigkeit, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Missachtung von Vorfahrtsregeln oder das Fahren unter Alkoholeinfluss.
Die Bewertung des Mitverschuldens führt zur Festlegung einer Haftungsquote. Dabei werden das Verschulden beider Seiten gegeneinander abgewogen. Hinzu kann die abstrakte Betriebsgefahr des jeweiligen Fahrzeugs treten, die auch ohne konkretes Fehlverhalten eine Mitverantwortung begründen kann.
Mitverschulden und Beweislast
Ein Mitverschulden muss in der Regel von demjenigen nachgewiesen werden, der es behauptet – also von der Gegenseite oder deren Versicherung. In bestimmten Fallkonstellationen hilft der Anscheinsbeweis dabei: Folgt ein Unfall einem typischen Muster, spricht der Anschein für ein bestimmtes Fehlverhalten. So gilt beispielsweise beim Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug zunächst der Anschein, dass der Auffahrende zu wenig Abstand gehalten oder nicht aufgepasst hat.
Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen kann ein Gutachten zur Unfallrekonstruktion entscheidend dazu beitragen, den tatsächlichen Hergang zu rekonstruieren und Behauptungen über Mitverschulden zu überprüfen oder zu widerlegen. Spurenbilder, Verformungsmuster und technische Daten geben oft zuverlässigere Hinweise als Zeugenaussagen allein.
Praktische Konsequenzen
Wird dem Geschädigten Mitverschulden in Höhe von beispielsweise 25 Prozent angelastet, werden alle Schadenspositionen – Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenhonorar – um diesen Anteil gekürzt. Das gilt auch für Positionen, die der Geschädigte als selbstverständlich erachtete. Wer mit einer Mitverschuldensquote nicht einverstanden ist, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, da Korrekturen im Nachhinein aufwendig sein können. Für die technische Dokumentation des Schadensgeschehens steht das Büro Marek & Kim mit dem Unfallgutachten zur Verfügung.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Schadensersatz, wenn mir Mitverschulden angelastet wird?
Der Anspruch wird in der Regel entsprechend der festgestellten Quote gekürzt. Bei hälftigem Mitverschulden werden typischerweise 50 Prozent des Schadens erstattet.
Kann auch ein Fußgänger Mitverschulden haben?
Ja, auch Fußgänger und Radfahrer können Mitverschulden tragen, etwa durch das Überqueren der Straße bei Rot oder außerhalb von Zebrastreifen.