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Experten-Lexikon

Neupreisentschädigung

Eine Kaskoklausel, die bei Neufahrzeugen innerhalb einer bestimmten Frist den Neupreis statt des Zeitwerts erstattet.

Wer ein neues Fahrzeug kauft und kurz darauf einen erheblichen Schaden erleidet, erwartet verständlicherweise, den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Genau hier greift die Neupreisentschädigung – sofern sie im Kaskovertrag vereinbart wurde.

Worum geht es bei der Neupreisentschädigung?

Die Neupreisentschädigung ist eine optionale Zusatzklausel in der Kaskopolice. Sie stellt sicher, dass im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls innerhalb einer definierten Frist nicht der gesunkene Zeitwert des Fahrzeugs, sondern der ursprüngliche Neupreis erstattet wird. Ohne diese Klausel greift bei der Kaskoversicherung die übliche Zeitwertentschädigung – und Fahrzeugeigentümer tragen den Wertverlust der ersten Monate allein. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, bei Neuwagenkauf gezielt auf diesen Klauselbaustein zu achten.

Voraussetzungen und Fristen

Die Neupreisentschädigung setzt in aller Regel voraus, dass es sich um ein fabrikneues Fahrzeug handelt – also um einen Erstkauf ohne vorherige Zulassung auf einen anderen Halter. Die Schutzfrist beginnt üblicherweise mit dem Datum der Erstzulassung oder dem Kaufdatum und beläuft sich je nach Anbieter auf sechs bis vierundzwanzig Monate. Innerhalb dieser Frist muss ein Totalschaden oder Diebstahl eintreten; Reparaturschäden sind meist ausgenommen. Einige Versicherer verlangen zusätzlich, dass das Fahrzeug beim Schadeneintritt noch auf den Ersthalter zugelassen ist. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht klärt den konkreten Leistungsumfang.

Abgrenzung zu Wiederbeschaffungswert und GAP-Schutz

Die Neupreisentschädigung ist nicht zu verwechseln mit dem Wiederbeschaffungswert, der im Haftpflichtschaden (Fremdverschulden) den Maßstab bildet. Beim Haftpflichtschaden ersetzt die gegnerische Versicherung den Betrag, der zur Anschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeugs nötig ist – unabhängig davon, ob das verunfallte Fahrzeug neu war. Für den Fall, dass ein Fahrzeug finanziert oder geleast ist, kann zusätzlich eine GAP-Versicherung sinnvoll sein, die die Differenz zwischen Kaskoerstattung und ausstehender Darlehensschuld abdeckt. Die Vollkaskoversicherung bildet in jedem Fall die vertragliche Grundlage, auf der die Neupreisentschädigung aufsetzt – ohne entsprechende Police greift der Schutz nicht. Wer seinen Fahrzeugwert unabhängig dokumentieren möchte, findet weitere Informationen unter Fahrzeugbewertung.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Neupreisentschädigung nach dem Kauf?

Die genaue Frist variiert je nach Versicherungsvertrag. Üblich sind sechs bis zwölf Monate ab Erstzulassung oder Kauf. Einige Tarife dehnen den Schutz auf bis zu 24 Monate aus. Der genaue Zeitraum steht in den Versicherungsbedingungen.

Gilt die Neupreisentschädigung auch bei Teilkasko?

In der Regel ist die Neupreisentschädigung eine Leistung der Vollkaskoversicherung. Manche Anbieter gewähren sie auch in bestimmten Teilkaskokonstellationen; das hängt vom individuellen Tarif ab.

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