Experten-Lexikon
Nutzungsausfallentschädigung
Pauschale Entschädigung für die Zeit, in der ein Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann – als Alternative zum Mietwagen.
Ohne Auto steht der Alltag oft still – Arbeitsweg, Einkäufe, Familie. Für genau diese Einschränkung sieht das Schadensersatzrecht einen Ausgleich vor.
Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Steht Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt oder ist es ein Totalschaden, können Sie für die Dauer des Ausfalls in der Regel eine Entschädigung verlangen. Wer keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, erhält stattdessen eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand.
Voraussetzung ist üblicherweise, dass tatsächlich Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit bestanden – das Fahrzeug also ohne den Unfall genutzt worden wäre.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Zwei Faktoren bestimmen die Höhe:
- Fahrzeugklasse: Anhand etablierter Tabellen wird das Fahrzeug einer Gruppe mit festem Tagessatz zugeordnet.
- Ausfalldauer: Maßgeblich ist die im Gutachten ausgewiesene erforderliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer – nicht zwingend die tatsächlich benötigte Zeit.
Damit die Ausfalldauer anerkannt wird, ist ihre nachvollziehbare Dokumentation entscheidend. Im Unfallgutachten halten wir die voraussichtliche Dauer fachlich begründet fest.
Mietwagen oder Pauschale?
Beides hat seine Berechtigung. Ein Mietwagen sorgt für volle Mobilität, die Pauschale ist unkomplizierter und führt zu keiner separaten Rechnung. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, die Entscheidung von Ihrem tatsächlichen Mobilitätsbedarf abhängig zu machen.
Häufige Fragen
Bekomme ich Nutzungsausfall, auch wenn ich keinen Mietwagen nehme?
Ja, das ist gerade der Sinn der Nutzungsausfallentschädigung. Wer auf einen Mietwagen verzichtet, kann stattdessen eine pauschale Entschädigung für jeden Tag erhalten, an dem das Fahrzeug nicht nutzbar war.
Wie wird die Höhe bestimmt?
Die Höhe richtet sich nach einer Fahrzeugklasse-Tabelle und der Ausfalldauer. Die erforderliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer wird im Gutachten festgehalten.