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Experten-Lexikon

130-Prozent-Regel

Regel, nach der eine Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden möglich bleibt, solange die Kosten den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen.

Nach einem schweren Unfall steht oft die Frage im Raum: lohnt sich die Reparatur überhaupt noch? Die 130-Prozent-Regel kann hier den entscheidenden Spielraum schaffen, um das vertraute Fahrzeug zu erhalten.

Was besagt die 130-Prozent-Regel?

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die Rechtsprechung erkennt jedoch an, dass Geschädigte ein berechtigtes Interesse am Erhalt ihres konkreten Fahrzeugs haben können – das sogenannte Integritätsinteresse.

Deshalb ist eine Reparatur in der Regel auch dann zulässig, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen. Aus diesem Aufschlag ergibt sich die Bezeichnung „130-Prozent-Regel”.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit über die reine Wirtschaftlichkeit hinaus abgerechnet werden kann, kommt es in der Praxis vor allem auf drei Punkte an:

  • Fachgerechte Reparatur: Das Fahrzeug wird vollständig und sach­gerecht nach den Vorgaben des Gutachtens instand gesetzt – keine Teilreparatur.
  • Weiternutzung: Das reparierte Fahrzeug wird anschließend noch eine angemessene Zeit weitergenutzt, üblicherweise rund sechs Monate.
  • Nachweis durch Gutachten: Ein neutrales Gutachten dokumentiert Reparaturweg und Kosten und hält fest, dass die 130-Prozent-Grenze eingehalten ist.

Wann ist die Regel sinnvoll?

Besonders bei gepflegten Fahrzeugen mit lückenloser Historie oder seltener Ausstattung kann der Erhalt mehr wert sein als der reine Marktwert. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, die Reparaturwürdigkeit vor der Beauftragung der Werkstatt genau prüfen zu lassen. Wir berechnen im Unfallgutachten exakt, ob Ihr Fall innerhalb der Grenze liegt – damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Häufige Fragen

Was passiert bei mehr als 130 Prozent?

Liegen die Reparaturkosten über der 130-Prozent-Grenze, wird in der Regel nur auf Totalschadenbasis abgerechnet, also Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Eine Reparatur ist dann wirtschaftlich nicht mehr gedeckt.

Muss ich das Auto nach der Reparatur behalten?

Üblicherweise wird erwartet, dass das Fahrzeug fachgerecht repariert und anschließend noch eine gewisse Zeit – häufig sechs Monate – weitergenutzt wird. Das belegt das berechtigte Interesse am Erhalt des vertrauten Fahrzeugs.

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