Experten-Lexikon
Abschleppkosten
Kosten für das Bergen und Abschleppen eines nicht fahrbereiten Unfallfahrzeugs – Teil des erstattungsfähigen Schadens.
Wenn nach einem Unfall nichts mehr geht, muss das Fahrzeug geborgen werden. Die dabei entstehenden Kosten sind in der Regel Teil des Schadens.
Was zu den Abschleppkosten zählt
Abschleppkosten umfassen das Bergen des Fahrzeugs von der Unfallstelle und den Transport zu einer Werkstatt oder einem sicheren Abstellort. Bei schwereren Unfällen können zusätzlich Bergungskosten anfallen, etwa wenn das Fahrzeug aufwendig geborgen werden muss.
Erstattung und Nachweis
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören angemessene Abschlepp- und Bergungskosten in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden. Entscheidend ist, dass die Maßnahme unfallbedingt und verhältnismäßig war. Bewahren Sie die Rechnungen auf – wir berücksichtigen die Positionen gemeinsam mit etwaigen Standkosten im Gutachten.
Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, das Fahrzeug zu einer Vertrauenswerkstatt oder direkt zum Begutachtungsort bringen zu lassen, um unnötige Mehrwege zu vermeiden.
Häufige Fragen
Übernimmt die Versicherung die Abschleppkosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören angemessene Abschlepp- und Bergungskosten in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden. Bewahren Sie die Belege auf.