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Experten-Lexikon

Standkosten

Kosten für das Abstellen eines Unfallfahrzeugs, etwa auf dem Betriebshof einer Werkstatt oder eines Abschleppdienstes.

Ein nicht fahrbereites Unfallfahrzeug muss irgendwo stehen – und das kann Geld kosten. Standkosten sind ein kleiner, aber regulierungsfähiger Posten.

Was Standkosten sind

Standkosten (auch Standgeld) entstehen, wenn ein verunfalltes Fahrzeug abgestellt werden muss, etwa auf dem Gelände eines Abschleppdienstes oder einer Werkstatt, bis die weiteren Schritte geklärt sind.

Wann sie erstattungsfähig sind

Fallen Standkosten unfallbedingt und in angemessenem Umfang an, gehören sie in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden – etwa für den Zeitraum bis zur Begutachtung oder bis zur Freigabe der Reparatur. Wichtig ist, den Zeitraum nicht unnötig auszudehnen; hier greift auch die Schadenminderungspflicht.

Damit nichts untergeht, halten wir relevante Positionen wie Stand- und Abschleppkosten im Gutachten fest. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, Belege aufzubewahren und den Ablauf zügig zu klären.

Häufige Fragen

Werden Standkosten erstattet?

Fallen Standkosten unfallbedingt und in angemessenem Umfang an – etwa bis zur Begutachtung oder Freigabe der Reparatur – gehören sie in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden.

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