Experten-Lexikon
Schadenminderungspflicht
Die Obliegenheit des Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern und die Kosten in vertretbarem Rahmen zu halten.
Geschädigte haben viele Rechte – aber auch eine vernünftige Mitwirkungspflicht. Die Schadenminderungspflicht sorgt für ein faires Gleichgewicht.
Was verlangt die Schadenminderungspflicht?
Wer einen Schaden erlitten hat, soll diesen nicht ohne Grund vergrößern und bei der Regulierung wirtschaftlich vernünftig handeln. Das bedeutet etwa, ein beschädigtes Fahrzeug nicht unnötig weiterzufahren oder Folgeschäden zu vermeiden.
Was sie nicht bedeutet
Die Pflicht zur Schadenminderung verlangt keinen Verzicht auf berechtigte Ansprüche. Geschädigte dürfen weiterhin einen freien Gutachter und eine qualifizierte Fachwerkstatt wählen. Auch ein angemessener Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung bleiben möglich.
Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, im Zweifel früh fachlichen Rat einzuholen – so lassen sich teure Missverständnisse mit der Versicherung vermeiden. Ein neutrales Gutachten dokumentiert, dass Ihre Entscheidungen sachlich begründet waren.
Häufige Fragen
Bedeutet das, ich muss die billigste Werkstatt wählen?
Nein. Sie dürfen eine qualifizierte Fachwerkstatt wählen. Die Schadenminderungspflicht verlangt nur, den Schaden nicht ohne Grund zu vergrößern – nicht, auf Qualität zu verzichten.