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Experten-Lexikon

Mietwagen nach Unfall

Das Recht des Geschädigten, für die Ausfallzeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzumieten – als Alternative zur Nutzungsausfallentschädigung.

Ohne Auto geht es oft nicht – gerade im Berufsalltag rund um Nürnberg und Fürth. Nach einem unverschuldeten Unfall steht Geschädigten in der Regel Ersatzmobilität zu.

Anspruch auf einen Ersatzwagen

Wird Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall repariert oder ist es ein Totalschaden, können Sie für die Ausfallzeit grundsätzlich ein Ersatzfahrzeug anmieten. Die Kosten gehören beim Haftpflichtschaden zum erstattungsfähigen Schaden.

Wer keinen Mietwagen benötigt, kann stattdessen die pauschale Nutzungsausfallentschädigung wählen.

Worauf Sie achten sollten

In der Praxis kommt es bei Mietwagenkosten häufig zu Diskussionen, etwa über überhöhte „Unfallersatztarife”. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich:

  • ein Fahrzeug der gleichen oder einer niedrigeren Klasse zu wählen,
  • die voraussichtliche Reparaturdauer aus dem Gutachten als Orientierung zu nutzen,
  • bei geringer Fahrleistung die Pauschale als unkomplizierte Alternative zu prüfen.

Die im Unfallgutachten dokumentierte Ausfalldauer schafft auch hier eine belastbare Grundlage.

Häufige Fragen

Welche Mietwagenklasse darf ich nehmen?

In der Regel ein gleichwertiges oder eine Klasse niedrigeres Fahrzeug. Wer eine kleinere Klasse wählt, vermeidet Diskussionen über die Erstattungsfähigkeit.

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