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Experten-Lexikon

Differenzbesteuerung

Steuerliche Sonderregelung für den Gebrauchtwagenhandel, bei der die Mehrwertsteuer nicht auf den vollen Verkaufspreis, sondern nur auf die Handelsmarge erhoben wird – mit direktem Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert.

Wer nach einem Totalschaden oder zur Fahrzeugbewertung Vergleichsangebote auf dem Gebrauchtwagenmarkt sichtet, stößt häufig auf den Hinweis „differenzbesteuert”. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine steuerliche Sonderregelung des Umsatzsteuergesetzes (§ 25a UStG), die für den Gebrauchtwagenhandel von großer Bedeutung ist – und indirekt auch die Schadensregulierung bei einem Totalschaden beeinflusst.

Wie funktioniert die Differenzbesteuerung?

Für gewerbliche Gebrauchtwagenhändler gilt: Kauft ein Händler ein Fahrzeug von einer Privatperson oder einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten Verkäufer, kann er keine Vorsteuer auf den Einkaufspreis geltend machen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, darf er die Mehrwertsteuer in diesem Fall nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (die Handelsmarge) berechnen – nicht auf den gesamten Verkaufspreis.

Das Ergebnis: Der ausgewiesene Kaufpreis enthält zwar Umsatzsteuer, diese ist jedoch nicht separat ausgewiesen und kann vom gewerblichen Käufer nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Die Rechnung weist statt eines Steuerbetrags den Hinweis „Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG” aus.

Bedeutung für den Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt kostet. Da ein Großteil des Gebrauchtwagenmarkts über differenzbesteuerte Fahrzeuge abgewickelt wird, sind auch viele Vergleichspreise, auf die ein Sachverständiger zurückgreift, differenzbesteuert. Marktdaten aus Bewertungssystemen wie Schwacke oder DAT (Marktdaten Schwacke/DAT) bilden diesen Markt ab.

Die Unterscheidung ist bei der Schadensregulierung relevant: Handelt es sich beim Wiederbeschaffungswert um einen differenzbesteuerten Preis, fällt keine ausweisbare Mehrwertsteuer an, die gesondert erstattet werden könnte. Ausführlicheres zur Mehrwertsteuer im Schadenfall findet sich im entsprechenden Lexikoneintrag.

Praktische Relevanz bei der Fahrzeugbewertung

Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, bei der Auswertung von Vergleichsangeboten stets zu prüfen, ob diese regelbesteuert oder differenzbesteuert sind. Eine Vermischung beider Angebotstypen kann den ermittelten Wiederbeschaffungswert verzerren. Ein qualifiziertes Gutachten weist die Besteuerungsart der herangezogenen Vergleichsfahrzeuge transparent aus und stellt so eine sachgerechte Grundlage für die Schadensregulierung sicher. Weitere Informationen zur Fahrzeugbewertung und Gutachtenerstellung finden sich unter Fahrzeugbewertung.

Häufige Fragen

Was bedeutet 'differenzbesteuert' auf einem Fahrzeugangebot?

Differenzbesteuert bedeutet, dass der Händler keine ausweisbare Mehrwertsteuer auf den vollen Kaufpreis berechnet hat. Der Käufer kann daher keine Vorsteuer geltend machen, und auf der Rechnung erscheint kein gesonderter Mehrwertsteuerbetrag.

Warum ist die Differenzbesteuerung für Unfallgeschädigte relevant?

Weil viele Fahrzeuge im Wiederbeschaffungsmarkt differenzbesteuert angeboten werden und die Kaskoversicherung in solchen Fällen keine gesonderte Mehrwertsteuer erstattet, was den tatsächlich erstatteten Betrag beeinflusst.

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