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Experten-Lexikon

GAP-Versicherung

Zusatzversicherung, die beim Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der noch offenen Leasing- oder Finanzierungsrestschuld abdeckt.

Wer ein Fahrzeug least oder finanziert, steht im Fall eines Totalschadens vor einem häufig unterschätzten Problem: Die Kaskoversicherung erstattet lediglich den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – also den Betrag, den ein vergleichbares Fahrzeug auf dem freien Markt kostet. Gerade in den ersten Jahren einer Leasing- oder Finanzierungslaufzeit liegt dieser Wert oft deutlich unter der noch offenen Restschuld. Die Differenz – der sogenannte GAP (englisch: Guaranteed Asset Protection) – muss der Halter ohne entsprechende Absicherung aus eigener Tasche begleichen.

Wie entsteht die Finanzierungslücke?

Neue Fahrzeuge verlieren in den ersten Monaten und Jahren überproportional an Wert, während die Tilgung eines Leasing- oder Finanzierungsvertrags anfangs oft langsamer verläuft als die Wertminderung des Fahrzeugs. Besonders ausgeprägt ist diese Lücke bei:

  • langer Laufzeit und geringer Anzahlung
  • Fahrzeugen mit hohem Wertverlust (bestimmte Marken und Modellreihen)
  • Hochzinsfinanzierungen mit langsamerer Tilgung
  • kurz nach Vertragsabschluss eingetretenem Totalschaden

In einem solchen Fall kann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restschuld schnell mehrere tausend Euro betragen.

Was die GAP-Versicherung leistet

Die GAP-Versicherung – auch Differenzkasko oder Lückenversicherung genannt – schließt genau diese Lücke. Sie übernimmt den Betrag, den die Vollkaskoversicherung nicht abdeckt, bis zur Höhe der tatsächlichen Restschuld gegenüber dem Leasing- oder Finanzierungsanbieter. In einigen Tarifen ist auch der Selbstbehalt der Kaskoversicherung mitversichert.

Angeboten wird die GAP-Versicherung häufig direkt durch den Leasinganbieter oder die finanzierende Bank, alternativ als eigenständige Zusatzdeckung über Kfz-Versicherer. Die Konditionen variieren erheblich; ein sorgfältiger Vergleich der Leistungsumfänge ist ratsam.

Bedeutung bei der Leasingrückgabe und im Schadensfall

Auch im Zusammenhang mit der Leasingrückgabe spielt die Fahrzeugbewertung eine zentrale Rolle: Der Wiederbeschaffungswert, den ein Gutachter im Schadensfall ermittelt, bildet die Basis für die Abrechnung zwischen Kaskoversicherung und Leasinggeber. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, bei Totalschaden eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs frühzeitig ein unabhängiges Gutachten einzuholen, um sicherzustellen, dass der Wiederbeschaffungswert marktgerecht angesetzt wird. Weitere Informationen zu Fahrzeugbewertung und Leasinggutachten finden sich unter Leasing-Gutachten.

Häufige Fragen

Wann greift die GAP-Versicherung?

Die GAP-Versicherung greift in der Regel bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Fahrzeugdiebstahl, wenn die Kaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert erstattet, dieser aber unter der offenen Finanzierungs- oder Leasingrestschuld liegt.

Ist eine GAP-Versicherung bei Leasing immer sinnvoll?

Ob eine GAP-Versicherung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Laufzeit, Anzahlung und Fahrzeugtyp ab. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, die Konditionen vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen.

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