Zum Inhalt springen

Experten-Lexikon

Quotenvorrecht

Ein Vorrecht bei nur teilweiser Haftung, das dem Geschädigten hilft, über die eigene Kaskoversicherung möglichst vollständig entschädigt zu werden.

Bei geteilter Schuld wird es kompliziert – doch das Quotenvorrecht kann verhindern, dass Sie auf einem großen Teil des Schadens sitzenbleiben.

Worum geht es?

Tragen beide Unfallbeteiligte eine Teilschuld, ersetzt die gegnerische Haftpflicht nur den entsprechenden Anteil. Sind Sie zusätzlich kaskoversichert, greift das Quotenvorrecht: Es ermöglicht, bestimmte Schadenspositionen vorrangig so zu verteilen, dass Sie unter dem Strich möglichst vollständig entschädigt werden.

Warum die Aufteilung entscheidend ist

Welche Positionen über die Haftpflicht und welche über die Kasko laufen, hat erheblichen Einfluss auf das Endergebnis – auch mit Blick auf Selbstbeteiligung und Rückstufung. Eine saubere Schadenaufstellung im Gutachten, die etwa Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung getrennt ausweist, ist dafür die Grundlage. Für die rechtliche Optimierung empfiehlt sich zusätzlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Wann ist das Quotenvorrecht relevant?

Immer dann, wenn Sie eine Mitschuld am Unfall tragen und zugleich kaskoversichert sind. Dann lässt sich durch geschickte Kombination der Ansprüche oft ein größerer Teil des Schadens ausgleichen.

Zurück zum Lexikon