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Experten-Lexikon

Reifenschaden

Beschädigungen an Fahrzeugreifen durch äußere Einwirkung oder Verschleiß, die neben dem Reifenersatz häufig Folgeschäden an Fahrwerk und Felgen verursachen.

Reifenschäden entstehen durch Fremdkörper (Nägel, Schrauben, Glassplitter), Bordsteinaufprall, Überladung oder einfachen Altersverschleiß. Unabhängig von der Ursache sind Reifen sicherheitskritische Bauteile: Ein beschädigter Reifen kann zu gefährlichen Fahrsituationen führen und ist in einem Gutachten sorgfältig zu bewerten. Dabei spielen Profiltiefe, Alter, Reifentyp und mögliche Folgeschäden an Felge, Radaufhängung und Fahrwerk eine ebenso wichtige Rolle wie der eigentliche Reifenersatz.

Bewertungsgrundlagen: Profiltiefe und Alter

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland 1,6 mm, sicherheitstechnisch empfohlen werden jedoch mindestens 3 mm (Sommer) bzw. 4 mm (Winter). Im Rahmen eines Gutachtens wird die verbleibende Profiltiefe gemessen und dokumentiert. Sie ist Grundlage für die Berechnung des Abzugs neu für alt, wenn ein beschädigter Reifen durch einen fabrikneuen ersetzt wird.

Neben der Profiltiefe ist das Reifenalter relevant. Die Gummimischung altert auch bei geringer Laufleistung: Reifen, die älter als sechs Jahre sind, zeigen häufig mikrofeine Risse in der Seitenwand oder Lauffläche, die nicht immer mit bloßem Auge erkennbar sind. Das DOT-Datum (eingeprägt in die Reifenflanke als vierstellige Zahl: Kalenderwoche + Jahr) gibt Auskunft über das Herstellungsdatum und fließt in die Wertermittlung ein.

Folgeschäden und Achsvermessung

Ein Reifenschaden, insbesondere wenn er zu einem Kontrollverlust oder einem harten Aufprall geführt hat, zieht häufig Folgeschäden nach sich. Bordsteinaufprall kann Felgen verbiegen, Spurstangen verbiegen und Achsschenkel belasten. Diese Schäden sind von außen mitunter nicht zu erkennen. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich daher, nach jedem schwerwiegenden Reifenschaden eine Achsvermessung durchführen zu lassen. Versteckte Schäden im Bereich der Radaufhängung können die Fahrsicherheit langfristig beeinträchtigen und sind als Teil des erstattungsfähigen Schadens zu kalkulieren.

Schadenskalkulation und Versicherung

Die Kosten für Reifenersatz und Folgeschäden werden in der Schadenkalkulation als eigenständige Positionen ausgewiesen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der korrekten Ermittlung des Abzugs neu für alt, der zwischen Geschädigtem und Versicherung häufig strittig ist. Bei einem unfallbedingten Reifenschaden trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten grundsätzlich vollständig, sofern der Reifen vor dem Unfall noch einen erheblichen Restwert hatte. Handelt es sich hingegen um einen Verschleißschaden ohne erkennbare Fremdeinwirkung, greift in der Regel keine Versicherung. Informationen zur vollständigen Schadensaufnahme finden Sie unter Unfallgutachten.

Häufige Fragen

Wann wird beim Reifenersatz ein Abzug neu für alt vorgenommen?

Ist der ersetzte Reifen bereits abgenutzt oder älter als vier bis sechs Jahre, wird in der Regel ein Abzug neu für alt vorgenommen. Der Abzug richtet sich nach Restprofiltiefe und Alter und spiegelt den Wertvorteil wider, den der Geschädigte durch den neuen Reifen erhält.

Warum ist nach einem Reifenschaden eine Achsvermessung wichtig?

Ein Reifenplatzer oder Bordsteinaufprall kann Spurstangen, Achsschenkel und Radlager beeinflussen, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Eine Achsvermessung stellt sicher, dass keine versteckten Folgeschäden übersehen werden.

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