Experten-Lexikon
Sachverständigenhonorar – einfach erklärt
Die Vergütung des Kfz-Gutachters, die bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden Teil des erstattungsfähigen Gesamtschadens ist.
„Was kostet mich der Gutachter?” – diese Frage stellt sich nach einem Unfall fast jeder. Beim unverschuldeten Schaden ist die Antwort meist beruhigend.
Was umfasst das Honorar?
Das Sachverständigenhonorar vergütet die Erstellung des Gutachtens. Üblich ist eine Abrechnung, die sich an der Schadenhöhe orientiert, ergänzt um Nebenkosten etwa für Fotodokumentation und Schreibauslagen. Die Höhe ist damit nachvollziehbar an den Aufwand und die Bedeutung des Falls gekoppelt.
Wer trägt die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehört das Honorar zum erstattungsfähigen Gesamtschaden. Die gegnerische Versicherung übernimmt es in der Regel, sofern es sich nicht um einen reinen Bagatellschaden handelt.
Damit Geschädigte nicht in Vorleistung treten müssen, arbeiten wir üblicherweise mit einer Sicherungsabtretung: Der Erstattungsanspruch wird an uns abgetreten, und wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Ihr Recht, einen freien Gutachter zu beauftragen, bleibt davon unberührt – mehr dazu unter freie Gutachterwahl.
Häufige Fragen
Muss ich das Gutachterhonorar vorstrecken?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden in der Regel nicht. Üblich ist eine Abtretung des Erstattungsanspruchs, sodass wir direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.