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Experten-Lexikon

Selbstbeteiligung

Der vertraglich vereinbarte Eigenanteil, den die versicherte Person im Kaskofall selbst trägt, bevor die Versicherung leistet.

Die Selbstbeteiligung ist fester Bestandteil vieler Kaskoverträge und beeinflusst direkt, wie viel die Versicherung im Schadenfall tatsächlich auszahlt. Wer ihre Wirkungsweise kennt, kann sowohl die Versicherungsauswahl als auch die Entscheidung nach einem Schaden fundierter treffen.

Was ist die Selbstbeteiligung?

Als Selbstbeteiligung – auch Selbstbehalt genannt – bezeichnet man den Betrag, den die versicherte Person bei einem Kaskoschaden aus eigener Tasche trägt. Dieser Betrag wird von der Schadensumme abgezogen, bevor die Versicherung den Restbetrag erstattet. Typische Vereinbarungen liegen bei 150 oder 300 Euro in der Teilkasko sowie 300 oder 500 Euro in der Vollkaskoversicherung. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto niedriger ist in der Regel die Jahresprämie.

Wann greift die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung kommt ausschließlich im Kaskofall zur Anwendung – also dann, wenn der Fahrzeugeigentümer seinen eigenen Schaden über die eigene Versicherung abrechnet. Bei einem Haftpflichtschaden mit eindeutiger Fremdverschuldung hingegen wird der Schaden über die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert; eine Selbstbeteiligung entsteht dabei nicht. Wichtig zu wissen: Wer nach einem Unfall überlegt, ob er den Kaskoweg oder den Haftpflichtweg wählt, sollte neben der Selbstbeteiligung auch die mögliche Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse einkalkulieren.

Selbstbeteiligung und Schadenkalkulation

Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, bei der Entscheidung über die Abwicklungsroute eine realistische Schadenkalkulation einzuholen. Liegt der Reparaturaufwand nur knapp über der Selbstbeteiligung, kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, den Schaden selbst zu tragen und eine Rückstufung zu vermeiden. Liegt er deutlich darüber, überwiegt in der Regel die Kaskoabwicklung. Ein unabhängiges Schadengutachten schafft die notwendige Transparenz, um diese Abwägung auf belastbarer Grundlage zu treffen. Bei Fragen zur konkreten Vertragsauslegung ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die richtige Anlaufstelle.

Häufige Fragen

Lohnt es sich, auf eine Selbstbeteiligung zu verzichten?

Ein niedrigerer Selbstbehalt bedeutet höhere Prämien, bietet aber im Schadensfall mehr Komfort. Ob sich das rechnet, hängt vom Fahrprofil und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Ein Vergleich konkreter Angebote ist empfehlenswert.

Gilt die Selbstbeteiligung auch, wenn der Unfallgegner den Schaden verursacht hat?

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden durch einen Unfallgegner mit eindeutiger Schuld wird der Schaden über die Haftpflichtversicherung des Gegners reguliert – ohne Selbstbeteiligung für den Geschädigten.

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