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Experten-Lexikon

Sicherungsabtretung

Die Abtretung des Erstattungsanspruchs an den Gutachter, damit Geschädigte das Honorar nicht vorstrecken müssen.

Niemand möchte nach einem unverschuldeten Unfall in Vorleistung gehen. Die Sicherungsabtretung sorgt dafür, dass Sie das auch nicht müssen.

Was die Sicherungsabtretung regelt

Mit der Sicherungsabtretung treten Geschädigte ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten in Höhe des Sachverständigenhonorars an das Sachverständigenbüro ab. Wir rechnen das Honorar dann direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung ab.

Ihr Vorteil

So bleibt Ihnen die Vorfinanzierung erspart, und der administrative Aufwand verlagert sich auf uns. Die Abtretung dient ausschließlich der Absicherung des Honoraranspruchs und berührt Ihre übrigen Ansprüche – etwa auf Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall – nicht.

Ihr Recht, einen freien Gutachter zu beauftragen, bleibt vollständig erhalten. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, die Abtretung vor der Begutachtung zu besprechen, damit die Abwicklung von Anfang an reibungslos läuft.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Sicherungsabtretung für mich?

Sie treten Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten in Höhe des Honorars an uns ab. Wir rechnen dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – eine Vorleistung ist dadurch in der Regel nicht nötig.

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