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Experten-Lexikon

Werkstattrisiko

Der Grundsatz, dass der Schädiger das Risiko für überhöhte oder fehlerhafte Reparaturkosten trägt, sofern den Geschädigten kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft.

Was, wenn die Werkstattrechnung höher ausfällt als gedacht? Beim unverschuldeten Unfall liegt dieses Risiko meist nicht beim Geschädigten.

Was das Werkstattrisiko bedeutet

Das Werkstattrisiko beschreibt den Grundsatz, dass der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung das Risiko für überhöhte, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Reparaturmaßnahmen trägt. Geschädigte sind in der Regel nicht verpflichtet, die Arbeit der Werkstatt im Detail zu kontrollieren.

Voraussetzung: sorgfältige Auswahl

Der Schutz gilt, solange den Geschädigten kein eigenes Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft – die Reparatur also einer anerkannten Fachwerkstatt anvertraut wurde. Eine belastbare Grundlage schafft ein neutrales Unfallgutachten, das den erforderlichen Reparaturumfang vorab dokumentiert.

Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, Gutachten und Reparaturrechnung aufeinander abzustimmen. So bleibt nachvollziehbar, dass die Kosten dem tatsächlichen Schaden entsprechen. Eng verwandt ist das Prognoserisiko.

Häufige Fragen

Muss ich überhöhte Werkstattkosten selbst tragen?

In der Regel nicht, wenn Sie die Reparatur auf Basis eines Gutachtens in einer Fachwerkstatt beauftragt haben. Das Risiko unerwartet hoher oder unwirtschaftlicher Positionen trägt dann grundsätzlich die Gegenseite.

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