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Experten-Lexikon

Integritätsinteresse

Das berechtigte Interesse des Geschädigten, sein konkretes Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen, auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Das Integritätsinteresse beschreibt einen in der deutschen Schadensersatzpraxis anerkannten Grundsatz: Der Geschädigte muss sich nach einem Unfall nicht zwingend von seinem Fahrzeug trennen, nur weil die Reparaturkosten den Marktpreis eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs übersteigen. Dieses Interesse am Erhalt des eigenen, vertrauten Fahrzeugs bildet die dogmatische Grundlage der sogenannten 130-Prozent-Regel.

Hintergrund und Bedeutung

Aus rein wirtschaftlicher Sicht erscheint eine Reparatur unsinnig, wenn sie mehr kostet als das, was ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt kosten würde. Das Schadensrecht berücksichtigt jedoch, dass ein Fahrzeug für seinen Eigentümer mehr als nur einen abstrakten Marktwert hat: bekannte Macken, gepflegte Wartungshistorie, emotionale Bindung und der Aufwand einer Fahrzeugsuche sind reale Faktoren. Das Integritätsinteresse gibt diesem Umstand rechtlichen Ausdruck.

In der Praxis bedeutet das: Liegen die Nettoreparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber noch innerhalb von 130 Prozent dieses Wertes, kann der Geschädigte die Reparatur dennoch auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung durchführen lassen. Übersteigen die Kosten diese Schwelle, ist aus gutachterlicher Sicht in der Regel ein Totalschaden anzunehmen.

Voraussetzungen in der Praxis

Das Integritätsinteresse ist kein Freifahrtschein für beliebig teure Reparaturen. Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen sind folgende Punkte entscheidend:

  • Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht durchgeführt werden. Eine nur teilweise Instandsetzung oder eine Reparatur in Eigenregie ohne Nachweis genügt in der Regel nicht.
  • Der Geschädigte muss das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate im Straßenverkehr nutzen. Ein unmittelbarer Weiterverkauf widerlegt das behauptete Integritätsinteresse.
  • Eine Reparaturbestätigung einer anerkannten Fachwerkstatt ist als Nachweis gegenüber der Versicherung empfehlenswert.

Abgrenzung und gutachterliche Feststellung

Die Frage, ob das Integritätsinteresse im Einzelfall greift, hängt maßgeblich von einer präzisen Wertermittlung ab. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittelt den Wiederbeschaffungswert und die voraussichtlichen Reparaturkosten auf Basis aktueller Marktdaten und stellt so fest, ob die 130-Prozent-Schwelle über- oder unterschritten wird. Diese gutachterliche Feststellung ist Grundlage für die Regulierungsverhandlung mit der gegnerischen Versicherung.

Bei Unsicherheiten über die konkrete Abrechnung oder bei Widerspruch der Versicherung empfiehlt sich die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Für eine unabhängige Begutachtung steht das Büro Marek & Kim im Rahmen eines Schadengutachtens zur Verfügung.

Häufige Fragen

Was bedeutet Integritätsinteresse bei einem Totalschaden?

Es bedeutet, dass der Geschädigte ein anerkanntes Interesse daran hat, sein Fahrzeug reparieren zu lassen, selbst wenn die Kosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen – in der Regel bis zu 130 Prozent davon.

Welche Bedingungen müssen für das Integritätsinteresse erfüllt sein?

Das Fahrzeug muss tatsächlich fachgerecht repariert und anschließend mindestens sechs Monate weitergenutzt werden.

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