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Experten-Lexikon

Auslagenpauschale

Pauschaler Betrag für kleine Nebenkosten des Unfallgeschädigten wie Telefon, Porto und Fahrten zur Schadenregulierung.

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat nicht nur Schäden am Fahrzeug, sondern auch kleinere Auslagen: Telefongespräche mit der Versicherung, Portokosten für das Anschreiben, Fahrten zur Werkstatt oder zum Sachverständigen. Diese Nebenkosten einzeln zu dokumentieren und abzurechnen wäre unverhältnismäßig aufwändig – deshalb hat die Rechtsprechung die sogenannte Auslagenpauschale (auch Kostenpauschale) als pauschalen Ersatzanspruch anerkannt.

Was umfasst die Auslagenpauschale?

Die Pauschale deckt alle kleinen, typischerweise anfallenden Nebenkosten ab, die im Zusammenhang mit der Unfallschadenregulierung entstehen:

  • Telefon- und Kommunikationskosten (Gespräche mit Versicherung, Werkstatt, Sachverständigem)
  • Portokosten für Schreiben und Dokumentenversand
  • Fahrtkosten für kurze Wege im Rahmen der Schadenabwicklung
  • Sonstige Kleinauslagen, die keinen eigenen Nachweis erfordern

Nicht erfasst sind dagegen größere, separat nachweisbare Kosten wie das Sachverständigenhonorar oder der Mietwagen nach einem Unfall, die jeweils eigenständig geltend gemacht werden.

Wie hoch ist die Pauschale und wer zahlt sie?

Die Höhe der Auslagenpauschale ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Je nach Gericht und Region werden in der Regel Beträge zwischen 20 und 30 Euro als angemessen angesehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, orientiert sich an 25 Euro – einem in der Praxis weithin akzeptierten Mittelwert.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kostenpauschale als Teil des Schadensersatzes. Der Geschädigte muss die einzelnen Posten nicht belegen; es genügt, die Pauschale in der Schadensaufstellung zu benennen.

Praktische Bedeutung im Schadengutachten

Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, die Auslagenpauschale von Beginn an in der Schadensaufstellung aufzuführen. Sie ist ein legitimer, gerichtlich anerkannter Bestandteil des Schadensersatzes und wird von seriösen Versicherungen in der Regel ohne Widerspruch erstattet.

Im Zusammenspiel mit der Nutzungsausfallentschädigung und dem Sachverständigenhonorar bildet die Kostenpauschale einen vollständigen Überblick über alle erstattungsfähigen Positionen abseits der reinen Reparaturkosten. Weitere Informationen zur Abwicklung eines Unfallschadens finden sich unter Unfallgutachten Nürnberg.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Auslagenpauschale?

Gerichte sprechen in der Regel einen Betrag zwischen 20 und 30 Euro zu. Der genaue Betrag hängt vom jeweiligen Gericht ab; ein einheitlicher gesetzlicher Satz existiert nicht.

Muss ich die Auslagen einzeln belegen?

Nein. Gerade weil die Beträge klein und eine Einzelabrechnung unverhältnismäßig aufwändig wäre, wird die Pauschale ohne Einzelnachweis akzeptiert.

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