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Experten-Lexikon

Rechtsanwaltskosten – einfach erklärt

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Regel zum erstattungsfähigen Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen muss.

Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigte häufig vor einer Vielzahl von Fragen: Welche Schadenspositionen können geltend gemacht werden? Wie reagiert man auf Kürzungen der Versicherung? Welche Fristen sind zu beachten? In solchen Situationen ist ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht eine wichtige Unterstützung – und die entstehenden Kosten sind unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig.

Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

Bei einem unverschuldeten Unfall gilt der Grundsatz, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und damit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen sind. Die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche ist in solchen Konstellationen sachlich geboten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach dem Gegenstandswert der Forderung.

Besteht ein Mitverschulden des Geschädigten, kann eine anteilige Kürzung der Anwaltskosten entsprechend der Haftungsquote eintreten. Alle Fragen zur konkreten Kostenerstattung und zu möglichen Abzügen sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht klären.

Verhältnis zum Sachverständigenhonorar

Ähnlich wie das Sachverständigenhonorar zählen Rechtsanwaltskosten zu den sogenannten Rechtsverfolgungskosten. Beide Positionen sind bei eindeutiger Haftungslage in der Regel vom Schädiger zu tragen. Versicherungen versuchen gelegentlich, diese Kosten zu kürzen oder ganz abzulehnen – insbesondere wenn sie die Schadensgröße als gering einschätzen. Ein gut dokumentiertes Gutachten unterstützt den Anwalt dabei, die Forderung nachvollziehbar zu begründen.

Die freie Gutachterwahl und die freie Anwaltswahl sind gleichermaßen anerkannte Rechte des Geschädigten. Kein Geschädigter ist verpflichtet, den von der Versicherung empfohlenen Anwalt oder Gutachter zu beauftragen.

Kaskoschaden und Rechtsanwaltskosten

Im Kaskobereich – also bei der eigenen Versicherung – gestaltet sich die Situation anders. Hier besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten durch die Versicherung, da die Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung kein schuldhaftes Verhalten eines Dritten voraussetzt. Die Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden sind in solchen Fällen für die Frage der Kostenerstattung entscheidend. Auch bei der Geltendmachung von Schadensersatz empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, um alle Ansprüche vollständig und fristgerecht durchzusetzen.

Häufige Fragen

Muss ich die Kosten für meinen Anwalt nach einem Unfall selbst zahlen?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Bei Mitschuld kann eine Kürzung entsprechend der Haftungsquote erfolgen.

Wann lohnt es sich, nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten?

Insbesondere bei strittiger Haftung, komplexer Schadenshöhe oder wenn die Versicherung Positionen kürzt, ist anwaltliche Unterstützung aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfehlenswert.

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