Experten-Lexikon
Unfallersatztarif – einfach erklärt
Ein gegenüber dem Normaltarif erhöhter Mietwagentarif, der nach einem Unfall abgerechnet wird und von der gegnerischen Versicherung nur in bestimmten Grenzen erstattet wird.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. In der Praxis werden Mietwagen nach Unfällen häufig zu einem sogenannten Unfallersatztarif abgerechnet, der über dem marktüblichen Normaltarif liegt. Die Frage, welcher Teil dieses Tarifs von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet werden muss, ist seit Jahren Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung.
Hintergrund und Begründung des erhöhten Tarifs
Mietwagenunternehmen, die Fahrzeuge nach Unfällen bereitstellen, tragen besondere Risiken: Sie stellen das Fahrzeug sofort und ohne Vorauszahlung zur Verfügung, treten in Vorleistung und warten auf die Erstattung durch die Versicherung des Unfallverursachers. Dieser Kreditierungsaufwand, verbunden mit einem höheren Ausfallrisiko, wird als Rechtfertigung für einen Aufschlag gegenüber dem Normaltarif angeführt.
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Grundsatzurteilen entschieden, dass ein unfallbedingter Mehraufwand grundsätzlich erstattungsfähig sein kann – aber nur soweit er auf unfallspezifischen Leistungen beruht, die für den Geschädigten im konkreten Fall auch erforderlich waren.
Erstattungsgrenzen und Schadenminderungspflicht
Die Schadenminderungspflicht zieht dem Unfallersatztarif klare Grenzen. Geschädigte sind gehalten, den wirtschaftlich vernünftigsten Weg zu wählen. Versicherungen kürzen Mietwagenrechnungen regelmäßig auf den regionalen Normaltarif, der anhand anerkannter Markterhebungen (z. B. Schwacke-Liste oder Fraunhofer-Tabelle) ermittelt wird. Wer ohne besondere Eilbedürftigkeit einen erheblich teureren Unfallersatzwagen wählt, riskiert, auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben.
Als Alternative zum Mietwagen kommt die Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Sie wird pauschal je Ausfalltag gezahlt und ist in vielen Fällen wirtschaftlich vorteilhafter als ein teurer Ersatzwagen. Ob ein Mietwagen oder die Nutzungsausfallpauschale im Einzelfall sinnvoller ist, hängt von den persönlichen Umständen ab.
Praktische Empfehlungen
Aus Sicht eines Kfz-Sachverständigen empfiehlt es sich, vor der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs die ungefähre Reparaturdauer zu klären und aktiv nach dem günstigsten verfügbaren Tarif zu fragen. Die Buchung über Internetportale kann als Vergleichsmaßstab dienen. Konkrete Fragen zur Erstattungspflicht des Unfallersatztarifs im Einzelfall beantwortet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Informationen zur vollständigen Schadensregulierung nach einem Unfall finden Sie unter Unfallgutachten.
Häufige Fragen
Warum ist der Unfallersatztarif höher als der normale Mietwagentarif?
Mietwagenunternehmen begründen den erhöhten Tarif mit dem erhöhten unternehmerischen Risiko (z. B. Kreditierung des Schadenersatzes, schnelle Fahrzeugverfügbarkeit). Ob und in welcher Höhe dieser Aufschlag erstattungsfähig ist, beurteilen Gerichte unterschiedlich.
Muss ich als Geschädigter auf einen günstigeren Mietwagen ausweichen?
Aus der Schadenminderungspflicht folgt, dass Geschädigte keinen unnötig teuren Ersatzwagen anmieten dürfen. In der Regel wird ein Tarif als erstattungsfähig angesehen, der nicht mehr als 20–30 % über dem regionalen Normaltarif liegt. Fragen zur konkreten Erstattungshöhe beantwortet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.